Angeklagter schweigt im ersten Prozess um Kinox.to

30.10.2015, 16:46 Uhr
Angeklagter schweigt im ersten Prozess um Kinox.to

© Matthias Hiekel/Archivbild (dpa)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Angeklagten gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in mehr als 767.000 Fällen vor.

Er soll als technischer Geschäftsführer seit 2011 Kinox.to mitbetrieben haben. Das Portal gilt unter den illegalen Film-Portalen als Marktführer und verlinkt bis heute massenhaft zu Raubkopien aktueller Kinofilme und Serien. Zudem soll der Angeklagte Konkurrenzangebote mit Hackerangriffen sabotiert haben.

Vier Stunden lang verlas der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft die 69 Seiten lange Anklageschrift. Die Dresdner Behörde wirft dem 29-Jährigen vor, bereits im Kernteam des Kinox.to-Vorgängers Kino.to mitgearbeitet zu haben.

Dieser flog im Juni 2011 auf und wurde abgeschaltet. Der Angeklagte soll eine Sicherheitskopie der Daten beschafft haben. Daraus sei ein Klon des abgeschalteten Portals programmiert worden, hieß es in der Anklage.

Die meisten Köpfe hinter Kino.to, darunter der Gründer und der Chefprogrammierer, wurden in Leipzig bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch ihnen hatte die Staatsanwaltschaft gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

Komplizen untergetaucht

Der 29-Jährige war vergangenes Jahr festgenommen worden. Seine mutmaßlichen Komplizen, zwei 22 und 26 Jahre alte Brüder, sind laut Staatsanwaltschaft untergetaucht. Sie werden mit internationalem Haftbefehl gesucht. Laut Verteidiger Wilhelm haben nur die Brüder die Zugangscodes. Weil den Ermittlern die Passwörter fehlen, ist Kinox.to bis heute am Netz und wird weiter aktualisiert.

Der Verteidiger beantragte am Freitag die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten. Es sei kein dringender Tatverdacht erkennbar, sagte Wilhelm und begründete das mit der Auffassung, dass Kinox.to nur zu anderen Servern verlinke. «In die echte Welt übertragen, wäre Kinox.to ein Bus, der die Menschen zu einer Videothek fährt, wo sie Filme ansehen.»

Die Strafkammer entschied zunächst nicht über den Antrag. Der Prozess geht am 3. November weiter (Aktenzeichen: AZ 11 KLs 390 Js 9/15).