Fall Mollath: Wer ist die "allgemein bekannte" Kundin?

10.7.2013, 12:12 Uhr
Gustl Mollath als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags.

© dpa Gustl Mollath als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags.

Martin Runge, Fraktionschef der Grünen im Landtag, sieht trotz der über zehn Jahre zurückliegenden Ereignisse strafrechtlichen Handlungsbedarf. In einem Schreiben hat er die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu Ermittlungen aufgefordert. Die Banker, so seine rechtliche Würdigung, hätten sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht und Straftaten begangen, die noch nicht verjährt seien. Runge spricht von 19 Bankkunden, gegen die bereits ermittelt werde. Auch eine Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Finanzbehörden seit Ende vergangenen Jahres die Vorgänge hinsichtlich steuer- und strafrechtlicher Vergehen überprüfen.

Die rechtliche Problematik möglicher Steuerhinterziehungen wurde bereits in dem vertraulichen „Sonder-Revisionsbericht“ der HypoVereinsbank angesprochen, die Mollaths Vorwürfe intern prüfen ließ und insgesamt acht Angestellte, darunter Mollaths Ex-Ehefrau, als „schwarze Schafe“, herausfilterte. In dem Prüfbericht heißt es: „Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u.a. Abgabenordnung, Geldwäsche-gesetz, Wertpapierhandelsgesetz) anzulasten."

Mollaths Ex-Frau bezog 1,2 Millionen D-Mark von Bankkunden

Gustl Mollaths Ex-Frau geriet bei den bankinternen Überprüfungen auch wegen einer millionenschweren Erbschaft ins Gerede. Einer ihrer Kunden hatte seiner Frau lediglich den Pflichtteil seines Vermögens von 1,2 Millionen D-Mark hinterlassen, dafür aber die Bankangestellte als Haupterbin eingesetzt.
Was der Grund dafür war, dass er die Dame von der Bank so reich bedachte, wurde nie geklärt. Auch konkrete Hinweise darauf, dass das Geld in die Schweiz transferiert worden sein könnte, fanden sich am Ende nicht. Möglicherweise lag das daran, was die Revisoren ebenfalls im Prüfbericht festhielten: „Insgesamt ist anzumerken, dass sich Frau ….. wenig kooperativ zeigte.“

Auf einen besonders empfindlichen Vorgang stießen die internen Bankprüfer bei einem anderen Bankangestellten. Ihnen fielen drei sogenannte Sortengeschäfte auf, die der Banker über sein eigenes Konto abgewickelt hatte. Es ging um den Umtausch von 70.000 Schweizer Franken in D-Mark und Euro, die sofort von seinem Konto bar abgehoben worden waren.

Der Angestellte sprach gegenüber den Prüfern von einem „Gefallen“ für eine Kundin, die laut Revisionsbericht „beim Umtausch nicht persönlich in Erscheinung treten wollte, zumal es sich um Schwarzgeld handelte.“ Auf Wunsch der Kundin, bei der es sich um eine „allgemein bekannte Persönlichkeit gehandelt habe, hätte der Angestellte auch eine größere Anzahl von 1000-D-Mark-Scheinen in Euro „geräuschlos“ umgewechselt.

Von der Verschleierung möglicherweise steuerpflichtiger Abgaben profitierten allem Anschein nach auch viele andere Kunden. In dem Revisionsbericht findet sich die Aussage eines Bankangestellten, dass Gefälligkeiten dieser Art üblich gewesen seien. Sogenannte Tafelgeschäfte, die bar und nicht über Konten abgewickelt werden, waren dafür ein probates Mittel. Auch Geschäfte mit Edelmetallen eigneten sich offensichtlich dazu.

Zu den Angestellten, die für Finanzgeschäfte abseits ihres Arbeitsplatzes in der Hypo sogar ein eigenes Gewerbe anmeldeten, gehörte dem Prüfbericht zufolge auch Frau G. Bei ihr fielen unter anderem zwei Zahlungen an sie auf, die von einer wohlhabenden Dame aus München stammten. Einmal ging es um eine Gutschrift in Höhe von 25.589,20 D-Mark, bei der als Verwendungszweck „Reise Südafrika für zwei Personen“ angegeben worden war, im anderen Fall um einen Scheck in nahezu der gleichen Größe. Die Angestellte behauptete, sie habe zu der Kundin aus München eine Art „Großmutter-Enkel-Beziehung“ unterhalten. Die hohen Zuwendungen seien eine Anerkennung für ihre Betreuung gewesen.

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