Fahrrad-Diebstahl: Wer zahlt?

11.6.2018, 15:12 Uhr
Fahrrad-Diebstahl: Wer zahlt?

© Pressedienst Fahrrad

Wenn das Fahrrad gestohlen wird, dann springt in aller Regel die Hausratversicherung ein. Bedingung ist allerdings, dass das Velo in einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder in einer Wohnung abgestellt gewesen ist. Der Diebstahl auf offener Straße muss dagegen extra durch eine Zusatzklausel abgesichert werden. In beiden Fällen ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert, also jene Summe, die für ein gleichwertiges neues Rad aufgebracht werden muss. Die Höchstentschädigung wird dabei meist auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Wer ein besonders teures Rad besitzt, kann die Summe anheben oder eine spezielle Versicherung abschließen. Oft entscheidet sich der Radl-Eigner zudem für eine Selbstbeteiligung.

Zwei Schlösser sind besser als eines

Voraussetzung für die Auszahlung der Versicherungsleistung ist allerdings, dass das auf offener Straße geklaute Fahrrad abgeschlossen gewesen ist. Fachleute empfehlen mindestens ein Schloss, noch besser sind zwei eigenständige. Ein einfaches Rahmenschloss allein stelle keinen Diebstahlschutz dar, stellt der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) vorsorglich klar.

Abschreckend auf Diebe wirkt auch eine sichtbare Codierung des Bikes durch die Polizei oder den ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub). Sinnvoll ist ein polizeilicher Fahrradpass, der die Identifikation des Rads ermöglicht und den rechtmäßigen Eigentümer nennt. Eine Fahrradpass-App kann in App-Stores heruntergeladen werden.

Wenn das Fahrrad trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen worden ist, so muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt und dem Versicherer gemeldet werden. Hilfreich ist es, dann Kaufbelege, Rahmennummer, Hersteller und ein Foto vorlegen zu können.

epr

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