Ethik-Beirat: Kollegah und Farid Bang dürfen zum Echo

6.4.2018, 13:31 Uhr
Der Ethik-Rat hat entschieden: Kollegah und Farid Bang werden nicht vom Echo ausgeladen. Ihre Nominierung bleibt trotz eines Songs mit Ausschwitz-Verweisen bestehen.

© Andreas Gebert/Ursula Düren/dpa Der Ethik-Rat hat entschieden: Kollegah und Farid Bang werden nicht vom Echo ausgeladen. Ihre Nominierung bleibt trotz eines Songs mit Ausschwitz-Verweisen bestehen.

Die Rapper Kollegah (33) und Farid Bang (31) bleiben trotz Antisemitismus-Vorwürfen für den Musikpreis Echo nominiert. Der Ethik-Beirat des Preises hat sich mehrheitlich gegen einen Ausschluss der Künstler entschieden, wie der Bundesverband Musikindustrie am Freitag in Berlin mitteilte.

Die Auszeichnungen werden am kommenden Donnerstag vergeben. Kollegah und Farid Bang sind für ihr Album "Jung, brutal, gut aussehend 3" in der Kategorie "Album des Jahres" nominiert. Auf der Bonus-EP des Albums heißt es im Song "0815": "Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen". Der BVMI hatte nach einem kritischen Bericht der Bild-Zeitung in der vergangenen Woche den siebenköpfigen Echo-Ethikbeirat eingeschaltet.

Bei der Nominierung der Künstler handele es sich um einen "absoluten Grenzfall zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit und anderen elementaren Grundrechten", sagte der Vorsitzende des Beirats, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Börnsen. Die Wortwahl einiger Texte, etwa in "0815", sei "provozierend, respektlos und voller Gewalt", betonte er. "Nach intensiver und teilweise kontroverser Diskussion sind wir dennoch mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein formaler Ausschluss nicht der richtige Weg ist", sagte Börnsen.

Nominierungen für beste Chartplatzierungen

Für den Echo nominiert werden je Kategorie die Künstler oder Bands, die in den Deutschen Charts auf den fünf besten Rängen platziert sind. Wer auf dem Index für jugendgefährdende Medien landet, fällt automatisch von der Liste. Charterfolg und die Stimmen von Fachjuroren werden am Ende zusammengezählt und entscheiden so über die Echo-Preisträger. Einen Ethikbeirat gibt es beim Echo seit 2013: Damals hatte eine Echo-Nominierung für "Frei.Wild" für Negativ-Schlagzeilen gesorgt.

Der Südtiroler Band wird von Kritikern vorgeworfen, rechtsextremistische Motive zu verbreiten. "Frei.Wild" wurde 2013 nach Protesten kurzfristig wieder von der Liste der Nominierten gestrichen, erhielt 2016 aber dennoch eine Auszeichnung in der Kategorie "Gruppe Rock/Alternative National". Der Ethikrat kann in Zweifelsfällen vom Vorstand des Bundesrates Musikindustrie eingeschaltet werden.

Laut dem Verband soll die Kommission unter Abwägung der künstlerischen Freiheit "die Vereinbarkeit eines Werkes mit grundlegenden gesellschaftlichen Normen" beurteilen und entscheiden, ob ein Künstler nominiert oder ausgezeichnet werden darf.

Das Gremium setzt sich aus Vertretern des öffentlichen Lebens, von Religionsgemeinschaften, des Deutschen Musikrats, der Lehrerschaft und des Deutschen Kulturrats zusammen. Der Echo wird seit 1992 jährlich von der Deutschen Phono-Akademie, dem Kulturinstitut des Bundesverbandes Musikindustrie, vergeben.

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