Abmahner zocken Internet-Surfer ab
22.8.2011, 20:46 UhrDie Methode ist offenbar immer ähnlich. Ohne Vorwarnung flattert Bürgern die Forderung einer Inkasso-Firma oder einer Anwaltskanzlei ins Haus. Die Behauptung: Der Adressat habe Musikstücke oder Filme illegal von einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen. Dadurch seien Urheberrechte verletzt worden, weshalb das Inkasso- bzw. das Anwaltsbüro nun eine kostenpflichtige Abmahnung ausspreche. Mehrere Hundert Euro werden geltend gemacht – untermauert mit einer Zahlungsfrist und der Androhung, das Ganze auf dem Gerichtsweg durchzusetzen.
Das Perfide: Die Abmahner legen keinerlei Belege für die behauptete Verfehlung vor. Sie setzen ausschließlich auf Zeitdruck. Und auf die Angst unbescholtener Bürger vor einer Klage und den damit verbundenen Kosten. Häufig wird dabei der Eindruck erweckt, der Adressat der Abmahnung habe die Gerichtskosten in jedem Fall zu tragen.
Eine ganze Abmahn-Industrie reitet inzwischen auf dieser Welle, wie das ARD-Magazin Kontraste kürzlich berichtete. Sogenannte Anti-Piraten-Firmen durchsuchen etwa Internet-Tauschbörsen nach Surfern, die unerlaubt mit anderen Nutzern im Internet Musikstücke tauschen. Dabei spüren die Firmen der IP-Adresse nach, die jedem PC bei der Nutzung des Internets automatisch zugeteilt wird. Mit den IP-Adressen gehen die Anwälte der Abmahn-Industrie zu den Gerichten, die wiederum die Offenlegung von Namen und Adressdaten der entsprechenden Internet-Nutzer durch die jeweilige Telefongesellschaft anordnen.
Ermittlungsmethoden sind nicht belastbar
Das Problem: Die Methode, mit der die IP-Adressen ermittelt werden, ist nicht sicher, sagt der Computer-Spezialist und Gerichtsgutachter Holger Morgenstern. Die Kombination von IP und Zeitstempel belege nur, dass der Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt ins Internet gegangen sei. Was der Surfer dort gemacht hat, sei jedoch nicht erkennbar. Eine exakte, auf die Sekunde genaue Protokollierung dessen, wer wann auf welcher Seite wie aktiv war, „gibt die Technik gar nicht her“, so Morgenstern.
Problem Nummer zwei: Die Gerichte prüfen in der Regel gar nicht, ob Beweise für den behaupteten Rechtsverstoß vorliegen, bestätigt der Nürnberger Justizsprecher Thomas Koch auf Anfrage. Ein Antragsteller, der die Adressdaten eines Internet-Nutzers herausfinden will, muss im Regelfall dem Gericht nur glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für seinen Antrag vorliegen. Dafür reicht meist eine eidesstattliche Versicherung.
Das dritte Problem: Bis die Abmahnung beim Adressaten eintrudelt, hat der Provider die fragliche IP-Nummer häufig bereits gelöscht. Der Betroffene kann die Behauptungen nicht überprüfen, und er hat auch keine Möglichkeit, den Gegenbeweis zu führen.
„Da spielen sich Familiendramen ab“, berichtet der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, dessen Hamburger Kanzlei sich auf Abmahnungen spezialisiert hat. Nicht selten bekämen Betroffene statt einer Abmahnung nach und nach gleich ein halbes Dutzend Schreiben, berichtet Wachs aus seiner Praxis. Und jeder Abmahnung ist eine Gebührenforderung beigefügt – mit Einzelbeträgen zwischen 390 und 1800 Euro. Spätestens nach der dritten Schreiben hätten „viele Angst, morgens noch an den Briefkasten zu gehen“.
Wie können sich Betroffene wehren? Rechtsanwalt Wachs empfiehlt ein mehrstufiges Vorgehen:
Adressaten, die lediglich eine Abmahnung erhalten, sollten sich selbst in Ruhe informieren. Im Internet bieten seriöse Gruppen mittlerweile fundierte Unterstützung an: etwa der „Verein gegen den Abmahnwahn“ oder die „Initiative Abmahnwahn Dreipage“. Ziel dieser Initiativen ist es, neben Infos und Hilfen für Betroffene allen rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen zu begegnen.
Wer allerdings mehrere Abmahnungen auf einmal kassiert, sollte einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen, empfiehlt Dr. Wachs. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Betroffener tatsächlich Urheberrechte im Internet verletzt hat oder nicht. Denn bei weitem nicht jeder, der eigentlich im Recht ist, bekommt auch vor Gericht Recht.
Das wissen auch die einschlägigen Abmahn-Anwälte – und suchen sich für ihre Prozesse gerne solche Gerichte aus, die den Streitwert besonders hoch ansetzen. Je höher aber der Streitwert ist, desto teurer werden am Ende die Verfahrenskosten. Genau deshalb empfiehlt Anwalt Wachs, der Gegenseite die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings nicht das vorformulierte Papier des abmahnenden Anwalts, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung – ohne die geforderte Abmahn-Gebühr zu bezahlen. Der Vorteil: Sollte die Gegenseite dennoch klagen, dann ist der Streitwert in diesem Fall automatisch auf die Höhe der Abmahn-Gebühr beschränkt.
So weit wird es in vielen Fällen wohl nicht kommen: Eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen die schwarzen Schafe der Abmahn-Industrie aus naheliegenden Gründen. Dem Richter müssten sie dann Beweise vorlegen, die so manches Mal gar nicht existieren. Deshalb setzen dubiose Abmahner darauf, dass Betroffene aus Angst vor dem Kadi zahlen.
Der Aufwand für Inkasso-Büros und Anwalts-Kanzleien lohnt sich offenbar – schon wenn ein Viertel der Angeschriebenen den geforderten Betrag überweist. Das haben Insider aus der Szene der „Kontraste“-Redaktion offenbart, bestätigte deren Redakteur Alexander Kobylinski gegenüber der NZ.
Wenn die Abmahner jedoch allzu hartnäckig am Ball bleiben und immer wieder drohende Briefe schicken? Dann kann man sich auch ruhig überlegen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, sagt Petra von Rhein, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern in München: mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.
Weitere Infos findet man unter diesen Internet-Adressen:
www.dr-wachs.de
www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de
www.abmahnwahn-dreipage.de
www.verbraucherzentrale-bayern.de
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