326 Fälle: Bamf räumt Verfehlungen bei Einstellungen ein
21.6.2016, 14:47 UhrDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gibt unter anderem zu, in mindestens 326 Fällen Mitarbeiter eingestellt zu haben, ohne dass - wie gesetzlich vorgeschrieben - der Personalrat einbezogen wurde. Damit gesteht das Bundesamt (Bamf) ein, gegen das Personalvertretungsgesetz verstoßen zu haben.
Dies ist Teil einer Erklärung, auf die sich die Streitparteien prinzipiell geeinigt haben. Demnach verpflichtet sich das auch Bundesamts dazu, in Zukunft vergleichbare Rechtsverstöße strikt zu vermeiden. Allerdings müssen, bevor diese Einigung gültig wird, noch die Amtsleitung des Bamf sowie der Personalratsausschuss zustimmen. Jacob Nübel, stellvertretender Personalleiter des Bamf, betonte in Ansbach, das Amt habe unter einem großen politischen und humanitären Druck gestanden.
Daher habe man im Februar die Gremien bei den Einstellungen nicht angehört. Inzwischen sei eine Projektgruppe eingerichtet, die auf die Wahrung Beteiligungsrechte der Gremien achten solle. Doch ganz scheint das nicht zu funktionieren: Noch in den letzten Wochen und Monaten sei in mehreren Fällen der Personalrat bei Einstellungen nicht informiert worden, sagte Gernot Hüter vom Örtlichen Personalrat. "Das geht so weiter", so Hüter. Das Bundesamt betont im Gegenzug, es handele sich um einzelne "Fehler", die man unterbinden werde.
Auf bei der Frage, ob Schicht- und Wochenendarbeit unzulässiger Weise angeordnet wurden, gestand das Bamf Fehler ein. Die Anordnung sei, da vorher keine entsprechende Zusatzvereinbarung zur bestehenden Betriebsvereinbarung geschlossen wurde, rechtswidrig, heißt es in einer ebenfalls vor Gericht erarbeiteten Erklärung. Im Gegenzug erklärte sich der Personalrat bereit, aktuell laufende Schichtarbeit in Rosenheim und Passau vorerst weiter zu tolerieren.
Auch hier räumt das Gericht eine zweiwöchige Frist ein, innerhalb der die Beteiligen der vorgeschlagenen gütlichen Einigung noch widersprechen können. Und die Diskussion über den angeblichen Maulkorb, den die Leitung verhängt haben soll? Inzwischen könne man wieder mit der Presse reden, sagte Gernot Hüter vom Personalrat. Es gebe kein allgemeines Verbot, versichert die Gegenseite. Man einigte sich also, den Streit beizulegen.
Dieser Artikel wurde um 14.47 Uhr aktualisiert.
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