Chemnitzer Messerstecher: Frist für Rückführung verstrich
30.8.2018, 18:03 UhrDer Sprecher des Gerichts teilte mit, dass eine Abschiebung nach Bulgarien am 13. Mai 2016 als zulässig betrachtet wurde: "Vollzogen wurde die Abschiebung in der Folgezeit jedoch nicht, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten ablief und das Bundesamt verpflichtet war, erneut über den Asylantrag zu entscheiden."
Neue Demonstrationen angekündigt: Live aus Chemnitz
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entscheidet über Asylanträge und ist bei sogenannten Dublin-Fällen auch für die Rückführung zuständig. Die Dublin-Vereinbarung sieht vor, dass in der Regel jenes EU-Land für die Durchführung eines Asylantrags zuständig ist, in dem der Asylsuchende zuerst registriert wurde. Dafür ist ein Zuständigkeitsverfahren notwendig. Wenn eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten stattfindet, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedsstaat über, der um Übernahme übersucht hat – in diesem Fall also an Deutschland.
Bamf will sich zu Fall nicht äußern
Insgesamt klappen nur wenige Dublin-Überstellungen in Europa. 2016 stellten die deutschen Behörden 4899 sogenannte Übernameersuchen an Bulgarien, das dortige Migrationsamt bestätigte in 2643 Fällen seine Zuständigkeit. Tatsächlich wurden aber nur 95 weitergereiste Asylbewerber dorthin zurückgebracht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollte sich auf Anfrage der Welt und der Nürnberger Nachrichten nicht äußern zu dem Fall. Ein Sprecher erklärte, dass man sich grundsätzlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu Einzelfällen im Asylverfahren äußere.
Täter ist laut Behörden vorbestraft
Yousif A., ein offenbar 22-jähriger irakischer Kurde, sitzt zusammen mit dem 23-jährigen Syrer Alaa S. in Untersuchungshaft. Sie stehen unter dem dringenden Tatverdacht, am Wochenende einen 35-Jährigen in Chemnitz erstochen zu haben. Der Syrer belastet laut Behörden Yousif A.. Dieser soll fünf Mal auf das Opfer eingestochen haben. In Folge der Tat kam es zu teilweise gewalttätigen Protesten in der sächsischen Stadt.
A. ist laut Behörden mehrfach vorbestraft und steht unter Bewährung. Nach Angaben der Bild-Zeitung wurde er in den vergangenen zwei Jahren zwei Mal wegen Drogenbesitz zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde er drei weitere Male zu Geldstrafen verurteilt: wegen Betrug, Sachbeschädigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr – erstmals im Juni 2016.
Die schwerste Strafe erhielt er demnach im Juli 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung. Damals sei er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Offenbar hatte der Beschuldigte bei einem Streit im Asylheim mehreren Leuten Pfefferspray ins Gesicht geschossen.
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