Frankenschnellweg: BN erklärt, warum er gegen Ausbau klagt
4.9.2015, 06:00 UhrIn seiner Berufungsbegründung für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) nennt der Umweltverband seine Gründe für diese Auffassung. Am BayVGH wird der juristische Streit mit dem Freistaat und der Stadt am 27. Oktober in einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt. Der BN hat nun seine Begründung an den Gerichtshof geschickt.
Der Beschluss der Regierung von Mittelfranken zum Ausbau aus dem Jahr 2013 ist "rechtswidrig", argumentieren darin die Anwälte des Umweltverbands. Ebenso das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von 2014, das den Baubeschluss bestätigt hat. Da es sich um eine Schnellstraße beziehungsweise um eine Autobahn handle, sei allein der Bund dafür zuständig. Freistaat und Stadt hätten sich gar nicht um Planung und Ausbau kümmern dürfen. Daher geht der BN auch in Berufung vor dem Gerichtshof.
Die Kläger (es geht noch ein Privatmann gegen das Projekt vor) halten es auch für unzulässig, den Frankenschnellweg als "Kreisstraße" zu deklarieren, so wie es Stadt und Freistaat machen. Vielmehr sei ein ausgebauter Frankenschnellweg ein Lückenschluss für die Autobahn A73 im Norden Nürnbergs mit der A73 im Süden der Stadt. Außerdem gebe es dann eine schnellere Verbindung zwischen der A3 im Norden und den Autobahnen A6 und A9 im Süden Nürnbergs. Damit sei der ausgebaute Frankenschnellweg komplett in das Autobahnnetz in und um Nürnberg eingebunden.
Der BN nennt einen weiteren Grund, auf das Projekt zwingend zu verzichten: Es wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unternommen. Vor Gericht will der Verband auch deshalb erwirken, dass der Baubeschluss aufgehoben wird. Dass die Stadt Nürnberg nun eine UVP nachträglich in Auftrag geben will, hält der Umweltverband für nicht zulässig. Die Umweltverträglichkeit müsse "vor Erteilung der Genehmigung" geprüft werden, heißt es in dem Schriftsatz, der der Redaktion vorliegt.
Mit dem Ausbau würde zudem die Belastung durch mehr Verkehr zunehmen. Schon jetzt kann die Stadt die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht einhalten. Das sei bereits von der Europäischen Kommission gerügt worden. Mehr Verkehr bedeute aber, so die Argumentation der Gegner, dass die Menschen mit noch mehr Luftbelastung leben müssten. Hinzu käme der Lärm für die Anwohner des Frankenschnellwegs.
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