Kommentar: Nichts Neues von Horst Seehofer
2.1.2019, 11:35 UhrDas musste ja so kommen: Vier halbstarke Idioten prügeln sich unter Alkoholeinfluss durchs oberpfälzische Amberg - eigentlich eine Sache, die bundesweit täglich in der ein oder anderen Form auf den Schreibtischen von Polizisten, Jugendrichtern und Sozialarbeitern landet.
Doch dummerweise handelt es sich bei den 17- bis 19-Jährigen um Asylbewerber, also schalten sich natürlich Politiker ein, die "Law and Order" im Blut haben. Allen voran Bundesinnenminister Horst Seehofer, der in der Bild (wo sonst?) prompt die Abschiebung forderte, und schärfere Gesetze noch gleich dazu.
Die Gesetze, die eine Abschiebung erlauben, sind schon da
Anscheinend muss also auch 2019 wieder darauf hingewiesen werden: Die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer (und auch Asylbewerber) ist bereits möglich. So sagte Seehofers Unionskollege Patrick Sensburg von der CDU, der eine Abschiebung ebenfalls befürwortet: "Aus meiner Sicht haben die Person ihr Bleiberecht verloren und müssen abgeschoben werden. Dies gibt die aktuelle Rechtslage her."
Allerdings muss ihnen zunächst einmal der Prozess gemacht werden, ein schweres bis besonders schweres "Ausweisungsinteresse" des Staates kommt ab einem Jahr Freiheitsstrafe aufwärts ins Spiel, so sieht es das Aufenthaltsgesetz vor. Ob die Amberger Prügelserie, so schlimm sie für die willkürlich ausgewählten Opfer ist, dafür reicht, ist Sache der Justiz, nicht der Politik.
Bessere Ausstattung von Ämtern statt Aktionismus
Zudem muss im Einzelfall stets abgewogen werden. Auch Straftäter haben das Recht, nicht gefoltert oder getötet zu werden. Droht ihnen dies im Herkunftsland, aus dem sie geflohen oder schlicht ausgewandert sind, wird eine Abschiebung schwierig. Nichtsdestotrotz kann ihnen das Aufenthaltsrecht und damit beispielsweise auch die Arbeitserlaubnis aberkannt werden.
Anstatt sich in jeden Einzelfall einzumischen, sollten gerade Innenminister dafür sorgen, dass die offiziellen Stellen, die letztlich über eine Ausweisung entscheiden und diese organisieren, personell gut ausgestattet sind und ihre Arbeit vernünftig machen können. Gleiches gilt für Einrichtungen, die sich um Opfer von Gewalt oder um die Resozialisierung von Tätern kümmern. Da mangelt es oft an allen Ecken und Enden. Mit schärferen Gesetzen allein ist der Staatsräson nicht Genüge getan.
33 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen