Wirbel um Löschgesetz: Wird das Internet zensiert?
9.1.2018, 15:14 UhrDie AfD-Politikerin Beatrix von Storch giftet auf Twitter über Muslime, das Satire-Magazin Titanic parodiert dies - und beides wird gelöscht. Gibt es weitere solche Fälle?
Franz Hofmann: Maas selbst ist jetzt angeblich auch Opfer einer Löschung geworden. Gleichzeitig ist es ja so, dass Soziale Netzwerke auch vor Maas’ Gesetz schon immer gelöscht haben. Ich erinnere an das nackte Napalm-Mädchen aus dem Vietnam-Krieg, das ist nach den internen Standards gelöscht worden. Die Gerichte haben im Übrigen schon länger verlangt, dass etwa Ärztebewertungsportale wie jameda.de Falschbehauptungen über Ärzte löschen müssen.
Beim Thema Nacktheit wurde schon immer schnell gelöscht, ansonsten oft zu langsam.
Hofmann: Grundsätzlich muss man sehen, dass das private Unternehmen sind, denen es im Grundsatz freisteht, welche internen Standards sie setzen und welche Inhalte sie veröffentlichen oder nicht. Zeitungsredaktionen machen das bei Leserbriefen auch so.
Mit dem neuen Gesetz wird aber ausländischen Konzernen die Anwendung deutschen Rechts überlassen.
Hofmann: Grundsätzlich stellt sich hier die Frage, ob Internet-Plattformen überhaupt für die Rechtmäßigkeit bestimmter Inhalte verantwortlich sind. Dies würde ich mit Ja beantworten. Die Betreiber müssen sich verantworten, und zwar nach deutschem Recht. Es ist also durchaus richtig, dass Soziale Netzwerke bei der Rechtsdurchsetzung herangezogen werden können. Allerdings stellt sich zugleich die Frage, in welchem Umfang dies geschieht und ob der Meinungsfreiheit genügend Raum gegeben wird. Möglicherweise sind die Anforderungen zu streng formuliert.
Wo liegt das Hauptproblem des neuen Gesetzes?
Hofmann: Das Problem ist, dass mehr gelöscht wird als nötig. Wer erkennt, ob ein Inhalt strafbar ist oder noch von der Meinungsfreiheit gedeckt wird? Wenn ich als Betreiber eines Sozialen Netzwerks Bußgelder riskiere, dann ist die Tendenz so, dass ich mehr lösche, als ich müsste, auf Kosten der Meinungsfreiheit. Andererseits haben strafbare Inhalte auch im Internet nichts zu suchen. Das dürfte jeder unterschreiben können.
Brauchen die Betreiber mehr Juristen - oder braucht die deutsche Justiz mehr Leute, die dann ihre Einschätzung an die Betreiber melden?
Hofmann: Diejenigen, die heute rufen: "Das muss der Staatsanwalt tun", oder: "Da muss der Betroffene selber klagen", die würden morgen aufschreien, wenn man sagt, man müsse dann die Anonymität im Internet aufgeben. Das ist zwar nicht bei Facebook, aber bei vielen anderen Plattformen ein Problem. Es gibt hier keine Schwarzweiß-Lösungen, und manchmal muss man die zweitbeste Lösung nehmen.
Wie könnte denn eine zweitbeste Lösung aussehen?
Hofmann: Aus meiner Sicht haben wir ein Ungleichgewicht. Das Interesse am Löschen von rechtswidrigen Inhalten ist mittlerweile recht gut geschützt. Aber wie schaffen wir es, dass nicht zu viel gelöscht wird? Eine Möglichkeit wäre, dass es auch eine umgekehrte Beschwerdemöglichkeit geben muss: einen Anspruch, dass etwas zu Unrecht Gelöschtes wieder veröffentlicht werden muss. Weil es etwa von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, so wie die Titanic-Satire. Da muss man sich formalisiert bei der betreffenden Plattform melden können, und dieses Recht müsste auch justiziabel sein, also stärker durchsetzbar werden. Ich habe mit den Betreibern ja auch ein Rechtsverhältnis. Dass ich da Meinungen posten kann, ist keine Gefälligkeit der Betreiber. Ich zahle ja letztlich mit meinen Daten. Im Grunde habe ich also einen Vertrag. So könnte man argumentieren, dass ich einen Anspruch habe, veröffentlicht zu werden, solange ich mich an die Gesetze und die internen Regeln halte. Facebook und Co wird das natürlich nicht gefallen, wenn dann Beschwerden quasi von zwei Seiten kommen.
Storchs Tweet über Muslime ist hässlich. Aber ist er auch rechtswidrig?
Hofmann: Ich bin zwar Juraprofessor, aber kein Strafrechtsprofessor. Das ist schwer zu sagen.
Wenn das schwer zu sagen ist, ist der Tweet wohl zumindest nicht "offensichtlich rechtswidrig". Erst bei einer solchen Offensichtlichkeit würde sich die Löschfrist von sieben Tagen auf 24 Stunden verkürzen.
Hofmann: Das ist ein Problem des neuen Gesetzes: Wer trägt das Prognose-Risiko? Jetzt trägt es die Plattform und läuft Gefahr, sich ein Bußgeld einzuhandeln, wenn sie die Frage nach der Rechtswidrigkeit falsch einschätzt. Wenn man dieses Gesetz weiterentwickeln will, dann würde ich tendenziell eine großzügige Auslegung zugunsten der Meinungsfreiheit bevorzugen und gerade in Grenzfällen das Prognose-Risiko bedenken.
Lässt sich das heftig kritisierte Gesetz sinnvoll verbessern oder muss etwas Neues her?
Hofmann: Grundsätzlich müssen die Plattformen und Sozialen Netzwerke mithelfen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Es stellt sich aber die Frage, ob die zeitlichen Vorgaben für die neuen Löschungsverpflichtungen überhaupt mit dem Europarecht vereinbar sind. Aktuell haben wir beim Thema Löschen zwar eine große Aufregung. Aber es liegt ja auch im Interesse der Plattformen, für die Nutzer attraktiv zu sein – und das sind sie für viele nicht mehr, wenn jeder kritische Kommentar gelöscht wird. Es gibt also auch ein Eigeninteresse, das Gesetz nicht zu streng anzuwenden. Es wird ja auch kein Bußgeld für einzelne Kommentare verhängt, sondern nur für ein systematisches Unterlassen von Löschungen. Wenn sich die Betreiber ernsthaft um Mithilfe bemühen, sollte das honoriert werden. Und dann könnte sich das einpendeln.
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