Bezirkskliniken: Zweitmeinung entlastet Ex-Vorstand Nawratil
8.11.2018, 05:56 UhrDie Tätigkeit des Vorstands des Bezirks Mittelfranken war einer externen Sonderprüfung unterzogen worden. Die Ergebnisse hatten dazu geführt, dass Vorstand Helmut Nawratil erst freigestellt und dann fristlos entlassen worden ist. Der Sonderprüfbericht sollte dann einer weiteren Prüfung unterzogen werden. Der Nürnberger Zeitung liegt das Dokument mit den Ergebnissen der Beratungsgesellschaft Ernst und Young nun vor.
Hier einige Inhalte:
Sind die Bauverzögerungen an der 100-Betten-Klinik in Fürth auf organisatorische Mängel bei den Bezirkskliniken zurückzuführen?
Der Sonderprüfbericht weise "Lücken und Unklarheiten" auf. Eine abschließende Bewertung des Baugenehmigungsverfahrens sei auf dieser Grundlage "nicht möglich". Auch aus der "grundsätzlichen Verantwortung" der Bezirkskliniken für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens "ergibt sich nicht", dass die Bezirkskliniken die Verzögerungen zu verantworten haben. Mängel in der Ablauforganisation gebe es aber. Für "nicht belastbar" werden die Feststellungen im Prüfbericht zu Vergabeverstößen gewertet.
Auftragsvergaben an externe Berater:
In drei der im Prüfbericht untersuchten Vergabefälle sieht auch die Zweitmeinung Vergabefehler, in der Mehrzahl der Fälle jedoch nicht bzw. seien die dargestellten Ergebnisse auf der vorhandenen Grundlage nicht belastbar.
Umgang mit Mitarbeitern:
Im Zuge der Sonderprüfung sind 47 Mitarbeiter aller Berufsgruppen befragt worden. Eine Bewertung der Befunde sei wegen fehlender Repräsentativität nicht möglich, zudem gebe es keine Angaben zu den Fragen. Die Befunde ließen keinen zwingenden Schluss auf eine durch die Arbeitssituation verursachte Zunahme von Ausfallzeiten zu.
Abmahnungen und Kündigungen, u.a. eines Chefarztes:
Ein Chefarzt hatte Vorstand Nawratil der Lüge bezichtigt. Er wurde gekündigt, weil er dies nur bedauert, sich aber nicht entschuldigt habe. Der Verwaltungsrat fühlte sich über den Vorgang nicht richtig informiert. In der Zweitmeinung heißt es, dass dies im Sonderprüfbericht "nicht hinreichend deutlich" würde. In der Mehrzahl der geschilderten Fälle sei rechtlich korrekt gehandelt worden.
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