Ermittlungen gegen Zwölf Stämme eingestellt
15.1.2014, 11:11 UhrUnabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung laufen die familiengerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten in Ansbach und Nördlingen weiter. Dabei soll geklärt werden, ob die Eltern „erziehungstauglich“ sind und das volle Sorgerecht behalten dürfen.
Der Leitende Ansbacher Oberstaatsanwalt Gerhard Karl sagte dem Bayerischen Rundfunk, man habe „keine ganz konkreten Anhaltspunkte für konkrete Straftaten“ gehabt. Zwar hätten Zeugen „schon gewisse Hinweise“ gegeben, zu konkreten einzelnen Straftaten hätten sie aber keine Angaben machen können. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft die Verfahren einstellen müssen. Anders sieht es in Augsburg bei der dortigen für den deutschen Sekten-Hauptsitz Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) zuständigen Staatsanwaltschaft aus. Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai sagte dem epd, die Ermittlungen dauerten noch an.
Die Familiengerichte hatten den Eltern in einem Anordnungsverfahren Anfang September 2013 das Sorgerecht für die rund 40 in der Sekte lebenden Kinder entzogen. In Wörnitz waren Anfang September 2013 zehn Kinder und in Klosterzimmern rund 30 Kinder von den Behörden in Gewahrsam genommen worden. Den Sektenmitgliedern wird „erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung“ vorgeworfen. Sie sollen ihre Kinder wiederholt aus religiösen Gründen mit Stöcken und Ruten geschlagen haben. Misshandlungsvorwürfe gegen die Sekte gab es schon seit vielen Jahren, ein RTL-Reporter hatte sie mit Aufnahmen belegt.
Die „Zwölf Stämme“ wurden in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Sie ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt, die nach der hebräischen Bibel „Tanach“ das von JHWH (Eigenname Gottes im Tanach) erwählte Volk Israel bilden. Weltweit gibt es vermutlich 2000 Mitglieder.
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