Zoff in Ergersheim: Gemeinde will Biber töten lassen
14.3.2014, 09:51 UhrViele Bewohner von Ergersheim und Seenheim sind nicht glücklich über den Biber. Dieser fälle entlang des Mühlbachs Bäume und sorge mit seinen Dämmen für Überschwemmungen, hieß es in der Gemeinderatssitzung. Nun sieht Bürgermeister Gerhard Wunderlich die Gefahr eines Rückstaus von Wasser in die Kläranlage des nördlichen Ergersheimer Ortsteils, weshalb er beim Landratsamt das Fangen und Töten des Tieres beantragt hat, wie er bei der Sitzung am Montagabend berichtete.
Eine Gefahr für die Funktion der Kläranlage sieht Bruno Täufer, Biberbeauftragter des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, nicht. Für ihn gibt es bessere Wege, mit dem geschützten Nager umzugehen. Im Januar hatte er mehrfach den Damm begutachtet, der Auslauf sei immer frei und ein Rückstau deshalb nicht zu befürchten gewesen. Er verweist außerdem auf die 2011 erteilte Dauergenehmigung, laut der die Gemeinde Ergersheim Dämme des Bibers entfernen darf. Das hätte im Fall des Bauwerkes auf dem Gebiet der Kläranlage längst geschehen können, so Täufer.
Laut Aussage von Wunderlich wurde am Montag der Bach freigeräumt. Täufer kritisiert die Gemeinde: „Statt den Damm herauszunehmen, hat sie den Abschuss des Bibers gefordert.“ Es sei aber die Pflicht der Kommune, sich darum zu kümmern, auch wenn es etwas koste. Was die Schäden auf Privatgrund angehe, so würden sowohl Präventionsmaßnahmen als auch die Beseitigung der Schäden staatlicherseits bezahlt, so Täufer.
Das regelmäßige Entfernen des Dammes und gegebenenfalls das Aufstellen von Elektrozäunen waren auch die Maßnahmen, die vom Landratsamt angesichts der Fanganfrage der Gemeinde als vorrangig empfohlen wurden. Sollten diese keinen Erfolg bringen, so dürfe der Biber auf dem Gelände der Kläranlage gefangen werden. Weiter heißt es im Antwortschreiben vom 29. Januar, dass dann der Biber umgesiedelt werden könne, sei dies nicht möglich, so könne er getötet werden, allerdings nur von einem von der Unteren Naturschutzbehörde bestellten Jäger.
Für Bruno Täufer ist klar, dass es in jedem Fall auf die Tötung des Tieres hinausläuft. Die Regelungen des Gesetzes seien jahrzehntealt und Ansiedelungsprojekte gebe es nicht mehr. Entsprechend werde der Biber gefangen und dann getötet. Was aber notwendig ist, um den Biber zu fangen und dann töten zu können, ist eine Falle, die nur die Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung stellt.
Abschüsse erst ab Herbst erlaubt
Allerdings sind alle ihre Geräte bereits im Einsatz. Ist die Falle aufgestellt, muss sie zwei Mal täglich kontrolliert werden, morgens spätestens eine Stunde nach Sonnenaufgang und abends. Außerdem seien die Biber recht schwer zu fangen, so Dr. Anton Achatz von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, besonders, wenn das Futter jetzt wieder besser werde.
Will sie den Biber fangen, muss die Gemeinde nachvollziehbar dokumentieren, warum Präventionsmaßnahmen wie Entfernen von Dämmen nicht gefruchtet haben. Überprüft werde dies vom Landratsamt nur, sollte es Beschwerden geben, sagt Achatz. Sehr wahrscheinlich wird der Biber am Mühlbach ohnehin noch einige Monate Schonfrist bekommen. Nur zwischen 1. September und 15. März ist der Abschuss erlaubt.
Eine Ausnahmegenehmigung sei bis Ende März noch möglich, so Achatz. Bisher sei aufgrund der sehr aktiven Biber allerdings noch keine Falle frei gewesen, so der Regierungsrat. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Biber am Mühlbach getötet werden soll. Wie Täufer sich erinnert, wurde bereits vor Jahren ein Biber erlegt. Nun lebt ein anderer dort. „Der Abschuss ist nicht die Lösung“, davon ist Bruno Täufer überzeugt. Wenn ein Lebensraum nicht besetzt sei, so siedele sich dort wieder ein neuer Biber an.
Auch die Anwohner in Nürnberg können von Begegnungen mit dem Nager berichten, allerdings hat man hier von der Tötung des Biber abgesehen und ihn stattdessen in die Findlingsabteilung des Tiergartens gebracht:
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