Zoff in Ergersheim: Gemeinde will Biber töten lassen

14.3.2014, 09:51 Uhr
Zoff in Ergersheim: Gemeinde will Biber töten lassen

© Claudia Lehner

Viele Bewohner von Ergersheim und Seenheim sind nicht glücklich über den Biber. Dieser fälle entlang des Mühlbachs Bäume und sorge mit seinen Dämmen für Überschwem­mungen, hieß es in der Gemeinde­ratssitzung. Nun sieht Bürgermeister Gerhard Wunderlich die Gefahr eines Rückstaus von Wasser in die Kläran­lage des nördlichen Ergersheimer Ortsteils, weshalb er beim Landrats­amt das Fangen und Töten des Tieres beantragt hat, wie er bei der Sitzung am Montagabend berichtete.

Eine Gefahr für die Funktion der Kläranlage sieht Bruno Täufer, Bi­berbeauftragter des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, nicht. Für ihn gibt es bessere Wege, mit dem ge­schützten Nager umzugehen. Im Januar hatte er mehr­fach den Damm begutachtet, der Aus­lauf sei immer frei und ein Rückstau deshalb nicht zu befürchten gewesen. Er verweist außerdem auf die 2011 er­teilte Dauergenehmigung, laut der die Gemeinde Ergersheim Dämme des Bibers entfernen darf. Das hätte im Fall des Bauwerkes auf dem Ge­biet der Kläranlage längst geschehen können, so Täufer.

Laut Aussage von Wunderlich wurde am Montag der Bach freigeräumt. Täufer kritisiert die Gemeinde: „Statt den Damm herauszunehmen, hat sie den Abschuss des Bibers gefor­dert.“ Es sei aber die Pflicht der Kom­mune, sich darum zu kümmern, auch wenn es etwas koste. Was die Schäden auf Privatgrund angehe, so würden sowohl Präventionsmaßnahmen als auch die Beseitigung der Schäden staatlicherseits bezahlt, so Täufer.

Das regelmäßige Entfernen des Dammes und gegebenenfalls das Aufstellen von Elektrozäunen waren auch die Maßnahmen, die vom Land­ratsamt angesichts der Fanganfrage der Gemeinde als vorrangig empfohlen wurden. Sollten diese kei­nen Erfolg bringen, so dür­fe der Biber auf dem Ge­lände der Kläranlage ge­fangen werden. Weiter heißt es im Antwortschrei­ben vom 29. Januar, dass dann der Biber umgesie­delt werden könne, sei dies nicht möglich, so könne er getötet werden, allerdings nur von einem von der Un­teren Naturschutzbehörde bestellten Jäger.

Für Bruno Täufer ist klar, dass es in jedem Fall auf die Tötung des Tieres hinausläuft. Die Regelun­gen des Gesetzes seien jahrzehntealt und Ansiede­lungsprojekte gebe es nicht mehr. Entsprechend werde der Biber gefangen und dann getötet. Was aber notwendig ist, um den Biber zu fangen und dann töten zu können, ist eine Falle, die nur die Unte­re Naturschutzbehörde zur Verfügung stellt.

Abschüsse erst ab Herbst erlaubt

Allerdings sind alle ihre Geräte bereits im Einsatz. Ist die Falle auf­gestellt, muss sie zwei Mal täglich kontrolliert werden, morgens spätestens eine Stunde nach Sonnenauf­gang und abends. Außer­dem seien die Biber recht schwer zu fangen, so Dr. An­ton Achatz von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, besonders, wenn das Futter jetzt wie­der besser werde.

Will sie den Biber fangen, muss die Gemeinde nach­vollziehbar dokumentieren, warum Präventionsmaß­nahmen wie Entfernen von Dämmen nicht gefruchtet haben. Überprüft werde dies vom Landratsamt nur, soll­te es Beschwerden geben, sagt Achatz. Sehr wahrscheinlich wird der Bi­ber am Mühlbach ohnehin noch einige Monate Schonfrist bekom­men. Nur zwischen 1. September und 15. März ist der Abschuss erlaubt.

Eine Ausnahmegenehmigung sei bis Ende März noch möglich, so Achatz. Bisher sei aufgrund der sehr aktiven Biber allerdings noch keine Falle frei gewesen, so der Regierungsrat. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Biber am Mühlbach getötet werden soll. Wie Täufer sich erinnert, wurde bereits vor Jahren ein Biber erlegt. Nun lebt ein anderer dort. „Der Ab­schuss ist nicht die Lösung“, davon ist Bruno Täufer überzeugt. Wenn ein Lebensraum nicht besetzt sei, so siedele sich dort wieder ein neuer Biber an.

Auch die Anwohner in Nürnberg können von Begegnungen mit dem Nager berichten, allerdings hat man hier von der Tötung des Biber abgesehen und ihn stattdessen in die Findlingsabteilung des Tiergartens gebracht:

 

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