Kompetenzen überschritten: BRK entlässt Rettungsassistenten
25.11.2013, 17:42 UhrIn beiden Fällen wurden die Einsatzkräfte zu Epileptikern gerufen, die unter schweren Krämpfen litten, so die Information von Verdi. Während einer der Rettungsassistenten ein Medikament über einen so genannten Verdampfer verabreicht hat, wurde dieses im zweiten Notfalleinsatz nur zur Anwendung vorbereitet, aber nicht genutzt.
Jedoch: "Im Kreisverband Neustadt/Aisch gibt es die klare Ansage, dass dieses Medikament nicht verabreicht werden darf“, sagte BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk am Montag. „Auch der, der helfen will, muss sich an das System halten.“ Der Anwalt der Betroffenen verweist hingegen auf die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, die die Gabe des Medikaments sogar durch medizinische Laien empfiehlt. „Ein ausgebildeter Rettungsassistent bekommt dafür die Kündigung. Da versteht man die Welt nicht mehr“, sagte auch der BRK-Bereitschaftsarzt Hans Joachim Schirner am Montag in Nürnberg.
Für Gewerkschaftssekretär Hans-Christian Kleefeld sind beide Kündigungen indiskutabel. Das Problem liege in dem "schwer definierten" Einsatzbereich von Rettungsassistenten bis zum Eintreffen des Notarztes. Geregelt sei dieser Zeitraum unter anderem durch die Notkompetenz, die Rettungsassistenten mehr Kompetenzen einräumt, wenn es um Maßnahmen zur Lebenserhaltung und die Abwendung schwerer gesundheitlicher Störungen geht.
Regelmäßig stünden Rettungsassistenten vor dem Dilemma, welche Möglichkeiten sie ausschöpfen können, sagt Kleefeld, vor allen Dingen, wenn nicht klar ist, wann der Notarzt eintrifft.
Notarzt beschwerte sich
Erschwerend kommt für ihn in beiden Fällen hinzu, dass Auslöser für die Kündigung nicht etwa eine Patientenreklamation oder gar Komplikationen beim Einsatz waren. Vielmehr hat sich laut Verdi ein Notarzt beschwert. Zumal sich zwischenzeitlich ein weiterer Notarzt zu Wort gemeldet hat, der den Rettungsassistenten korrektes Handeln bestätigte, stellen die beiden Kündigungen für Kleefeld eine "völlig überzogene" Maßnahme dar.
Da es sich um laufende Verfahren handelt, wollte sich Ralph Engelbrecht, der Kreisgeschäftsführer des Roten Kreuzes, nicht zu den Vorgängen im Kreisverband äußern. Er bestätigte lediglich die Kündigung von zwei Rettungsassistenten. Ihm zufolge wird im Januar zunächst ein Fall vor Gericht kommen, für die zweite Auseinandersetzung wurde bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine Einigung erreicht .
Der Artikel wurde am 25. November 2013 um 17.42 Uhr aktualisiert.
55 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen