Mord in Asylunterkunft: Täter geben grausame Details preis
25.1.2018, 18:54 UhrSie sollen im wörtlichen Sinne im Rausch getötet haben: Wodka getrunken, Joints geraucht. Unter einem Vorwand gehen die beiden Syrer zu einem Landsmann in einer Flüchtlingsunterkunft in Zapfendorf (Landkreis Bamberg). Dann fesseln sie den 26-Jährigen, so schildert es der Oberstaatsanwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Bamberg. Einer der Täter sticht dem Opfer mit einem Küchenmesser mit elf Zentimeter langer Klinge in den Hals. Die Angreifer wickeln ihm ein Hemd um den Hals, stopfen Teile des Stoffs in seinen Mund.
Mit dem Küchenmesser und einem weiteren - Klingenlänge: 19,5 Zentimeter - versuchen die beiden der Schilderung zufolge, dem Opfer Hände und Füße abzutrennen. Das funktioniert nicht. Der 26-Jährige erstickt und verblutet wenig später. Die Täter nehmen 1260 Euro Bargeld, ein Handy und Zugtickets mit aus dem Zimmer des Mannes. Das Geld teilen sie laut Anklage.
Spaß am Töten
Gut ein Jahr nach dem brutalen Mord stehen nun ein 20- und ein 23-Jähriger vor Gericht. Mit leeren Blicken betreten sie den Saal im Bamberger Landgericht. Beide sind an den Füßen gefesselt. Sie werden mit Übersetzungstechnik ausgestattet, damit sie den Dolmetscher verstehen. Beide sprechen aber auch Deutsch mit ihren Anwälten. Den Prozess verfolgen sie emotionslos, eher desinteressiert. Vor Gericht schilderte der jüngere Verdächtige, dass er in Syrien im Straßenkampf unter Drogeneinfluss Menschen getötet habe. Dies habe ihm Spaß gemacht. Er räumt ein, dem Opfer den ersten Stich versetzt zu haben - danach habe er andere zugestochen. Hingegen behauptet der 23-Jährige, nur sein Komplize sei für die Stiche verantwortlich.
Eigentlich habe er sogar die Tat verhindern wollen und sei nur mit in das Zimmer gegangen, um den anderen abzuhalten. Das Opfer habe er erst festgehalten, als es fliehen wollte. Der Oberstaatsanwalt macht deutlich, dass er das nicht glaubt: Allein die beiden mitgenommen Messer sprächen dagegen, dass nur einer Zustechen wollte. "Ich kann Ihnen nichts versprechen, auf Mord steht lebenslänglich. Aber vielleicht erleichtert es Ihr Gewissen, wenn Sie heute reinen Tisch machen."
"Nicht vermindert steuerungsfähig"
Der 26-Jährige soll mehr oder weniger ein Zufallsopfer gewesen sein. Zwar habe der ältere der Angeklagten eine Abneigung gegen den Mann gehabt, heißt es in der Anklage. Eigentlich wollten die beiden Angreifer aber einen anderen Mitbewohner der Unterkunft umbringen, weil der eine größere Menge Bargeld und ein Handy besaß. Dann aber sahen sie den 26-Jährigen beim Fernsehgucken und änderten ihre Pläne.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord und gemeinschaftlich begangenen Raub mit Todesfolge sowie Verabredung zu einem Verbrechen vor.
Auch wenn die beiden zur Tatzeit unter Drogen standen, hält sie die Männer nicht für vermindert steuerungsfähig. Das Gericht plant neun weitere Verhandlungstage bis Anfang März.