Verweis für 17-Jährigen: Keine Meinungsfreiheit in der Schule?
27.2.2015, 19:16 UhrEin Konflikt an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule in Bamberg hatte in Presse und Politik in den letzten Tagen für Furore gesorgt. Ein 17-jähriger Schüler hatte einen verschärften Verweis bekommen, weil er angeblich den Schulbetrieb störe.
Hintergrund des Geschehens waren laut einer Pressemitteilung der Stadt Bamberg die Berufsorientierungstage Ende Januar an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule in der Kloster-Langheim-Straße. Dort hatte auch die Bundeswehr mit einem Infoseminar teilgenommen, um für die Berufslaufbahn als Soldat zu werben.
Vor dem Schulgebäude hatten deswegen mehrere Institutionen dagegen protestiert. Der 17-jährige Schüler habe am Seminar teilgenommen, dieses aber ohne Entschuldigung verlassen und sei an die Stände vor dem Schulgebäude gegangen.
Als er wieder hatte zurückkehren wollen, sei es zu einer "hitzigen und sehr emotionalen Auseinandersetzung" zwischen dem Schüler und zwei Hausmeistern gekommen. Diese vermuteten anscheinend, dass der 17-Jährige politische Werbung auf das Schulgelände schmuggeln wollte, was nach Bayerischem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verboten ist.
Schüler wandte sich an die Presse
Der Jugendliche bekam daraufhin von der Schulleitung einen verschärften Verweis, weil er den Schulbetrieb gestört habe. Aus Protest hatte sich der Schüler an die linksorientierte Tageszeitung "Die junge Welt" gewandt, weil seine Schule ihn hatte "mundtot" machen wollen, schreibt die taz.
In der Pressemitteilung der Stadt Bamberg finden sich keine konkreten Äußerungen über politische Gesinnungen - weder des Jungen noch der beiden Hausmeister. Fakt ist aber wohl, dass sich der 17-Jährige gegen die Bundeswehr aussprach und die Hausmeister ihn verdächtigten, politische Werbung, also Aufkleber oder ähnliches, in die Schule mitnehmen zu wollen.
Schuldirektor Martin Mattausch begründet die Vergabe eines verschärften Verweises damit, dass der Schüler bereits seit Beginn des Schuljahres den Unterricht und das Schulleben wiederholt gestört habe. Außerdem sei ein Verweis in Bayern eine Ordnungsmaßnahme, die schriftlich auf das Fehlverhalten von Schülern hinweise und keinen Verweis von der Schule zur Folge habe.
Laut Mattausch hätten sich allerdings im persönlichen Gespräch mit dem Schüler und dessen Eltern "die höchsten Wogen geglättet". Die Schulleitung wolle ihm den weiteren Schulweg nicht verbauen und noch einmal von weiteren Konsequenzen absehen.
Der Jugendliche habe sich mittlerweile aufrichtig bei Schulleitung und Lehrerin entschuldigt und nimmt wieder am Unterricht teil.
Auch das Interview, das der Schüler mit der Zeitung "Die junge Welt" geführt hatte, wurde auf dessen Wunsch von der Internetseite entfernt. Als Grund ist angegeben: "Er hat nach längeren Gesprächen mit der Schulleitung darum gebeten."
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