Bienen-Volksbegehren: Hier geben Sie Ihre Stimme ab

Eva Sünderhauf

15.1.2019, 19:23 Uhr
Bienen-Volksbegehren: Hier geben Sie Ihre Stimme ab

© Karla Holländer/UFOP e.V./obs

Von wann bis wann genau dauert das Volksbegehren?

Zwischen dem 31. Januar (Donnerstag) und dem 13.Februar (Mittwoch) 2019 müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben - das sind in etwa 950.000 Menschen. Kommen so viele Unterschriften zusammen, folgt der Volksentscheid: Innerhalb von sechs Monaten muss der Antrag im Bayerischen Landtag behandelt werden - der dann ein entsprechendes Gesetz beschließen kann.

Der Zeitpunkt, so die Initiatoren, sei zur Unzeit gelegt worden. Das Frühjahr, wenn es draußen zu blühen beginnt, wäre besser geeignet gewesen. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe die Prüfbehörde allerdings bestimmte Fristen einzuhalten, nachdem ein Volksbegehren für zulässig befunden wurde. Es sei daher nur ein Korridor zwischen dem 12. Januar und dem 8. Februar geblieben. Zudem sei es im Freistaat üblich, dass Volksbegehren an einem Donnerstag beginnen. 

Wo kann ich mich eintragen?

Unterschriftenlisten liegen in den Rathäusern und in vielen Bürgerämtern aus. In Fürth zum Beispiel sind das das Bürgeramt Mitte und Nord. In Erlangen gibt es zusätzlich zu zwei Stellen im Rathaus noch mobile Eintragungsstellen. In Nürnberg wird es insgesamt 13 verschiedene Eintragungsorte geben.

Manche Städte erweitern sogar speziell am Wochenende oder am letzten Tag des Volksbegehrens ihre Öffnungszeiten.

Über die Volksbegehren-Webseite gibt es die Möglichkeit, via Eingabe des Ortes oder der Postleitzahl das nächstgelegene Rathaus zu finden. Der sogenannte Rathaus-Finder wurde speziell für "Rettet die Bienen" aufgebaut. Dafür wurden über 2000 Städte und Gemeinden um Mithilfe gebeten. Mehr als 1700 haben ihre Öffnungszeiten und Eintragungslokale dort hinterlegt.

Wer darf unterschreiben?

Eintragen kann sich jeder Wahlberechtigte dort, wo er oder sie auch mit dem Wohnsitz gemeldet ist. Briefwahl ist nicht möglich. Der Personalausweis muss vorgelegt werden. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die volljährig sind und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bayern haben.  

Bienen-Volksbegehren: Hier geben Sie Ihre Stimme ab

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Worum geht es?

"50 Prozent der Bienenarten sind bedroht und 80 Prozent der Falter bereits verschwunden." So lautet der Satz, den die ÖDP über das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ stellt. Die Initiatoren wollen deshalb mehrere Gesetze ändern: Bis 2025 sollen zum Beispiel 25 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent der Agrarflächen biologisch bewirtschaftet werden. Aktuell sind es laut ÖDP 6,6 Prozent. Außerdem ist von einem Schutzstreifen von fünf Metern neben Gewässern die Rede, wie ihn andere Bundesländer bereits vorschreiben. Das ist eine explizite Forderung des Landesbunds für Vogelschutz, der das Volksbegehren unterstützt.
Das Gesetz in der Fassung der ÖDP würde zudem ein Aus für die meisten Leuchten im Außenbereich bedeuten. Begründung: Solche Strahler seien für Insekten Todesfallen. Auch Pflanzen würden unter der Lichtverschmutzung leiden.
Eine Vorgabe beim Mähen sieht der Entwurf ebenfalls vor: Grünflächen dürfen demnach nur noch von innen nach außen gemäht werden, um Bodenbrütern die Flucht vor den Landmaschinen zu ermöglichen. Verboten werden soll die Umwandlung von Grünflächen in Ackerland. 

Wo kann ich mich genauer informieren?

Auf der Webseite www.volksbegehren-artenvielfalt.de lässt sich der genaue Gesetzestext herunterladen. Hier sind zudem die einzelnen Schwerpunktthemen - u.a. "Mehr Blühwiesen" und "Mehr Transparenz" - erklärt. Außerdem können sich an dieser Stelle auch Freiwillige melden, die das Volksbegehren ehrenamtlich unterstützen möchten - zum Beispiel als Lotse vor den Rathäusern.

 

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