Bricht die Stadt Erlangen die Verfassung?
11.10.2013, 16:57 UhrDie Einschätzung von Harald Bußmann lässt aufhorchen. Der Stadtrat der Grünen Liste geht in diesem Fall in die Vollen. Er wählt den großen Begriff bewusst: „Verfassungswidrig“, so meint der Stadtrat der Grünen Liste, sei die Verteilung der Zuschüsse, die für die Fraktionen in Erlangen gelten.
Bußmann argumentiert vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Darin sagen die Richter, es dürfe keine linear proportionale Verteilung der Zuschüsse geben. Sonst würden kleinere Fraktionen benachteiligt. Das heißt vereinfacht: Doppelt so große Fraktionen dürfen nicht doppelt so hohe Zuschüsse kassieren.
Im Erlanger Stadtrat werden die Zuschüsse nach einem bestimmten Grundbetrag verteilt, der sich nach der Größe der jeweiligen Fraktion berechnet, zusammen mit einem zusätzlichen Bertrag für jedes Fraktionsmitglied. Diese Regelung führt nach den Berechnungen von Bußmann aber zu „linearen Effekten“. Als krassestes Beispiel nennt Bußmann den Vergleich zwischen der Grünen Liste und der FDP: „Wir bekommen fast den doppelten Betrag (1816 Euro) wie die FDP (985 Euro), obwohl wir mit sechs Stadtratsmitgliedern nur um 50 Prozent größer sind als die Liberalen.“ Seine Schlussfolgerung daraus ist klar: „Wenn linear schon verfassungswidrig ist, wie ist dann dieser Effekt zu bezeichnen?“
Bußmann hat die Fraktionszuschüsse schon lange im Blick. Zusammen mit seiner Fraktion plädiert er seit Jahren dafür, sich bei den Zuschüssen zurückzunehmen. Wenn die Ämter und die Bürger sparen müssen, dann sollten die politischen Vertreter auch bei sich selbst einhalten, lautet sein Argument.
Nachdem er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufmerksam geworden ist (es wurde im Juli 2012 gesprochen), ist er erneut aktiv geworden und hat einen entsprechenden Antrag formuliert: Damit die Erlanger Praxis überprüft wird.
Bußmann hat nach einem Modell, das das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als verfassungskonform bezeichnet habe, die Zuschüsse für Erlangen berechnet. Danach müssten CSU, SPD und auch die Grüne Liste auf Teile ihre Zuschüsse verzichten, während die kleineren Gruppierungen gewännen. Die Verwaltung teilt Bußmanns Interpretation nicht. Sie geht davon aus, dass die bestehende Regelung verfassungskonform ist. Als Antwort auf Bußmanns Initiative hat die Verwaltung formuliert, „eine Staffelung des Grundbetrages ist zulässig, da der organisatorische und koordinierende Aufwand der Geschäftsführungen bei größeren Fraktionen höher ist, als bei kleineren Fraktionen.
Rechtsreferentin Marlene Wüstner meint ebenso, die Zuschüsse seien gut gestaffelt. Die Zahlen, die Bußmann vorlegt, hat sie allerdings noch nicht nachgerechnet. Wüstner will sie sich aber noch genau anschauen und dann im Stadtrat darüber berichten.
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