"Heidenspaß" für den Karfreitag in Erlangen
9.3.2018, 18:02 Uhr"Der Karfreitag ist für uns kein besonderer Tag", sagt Frank Riegler von der Erlanger Ortsgruppe des Bundes für Geistesfreiheit (BFG). Die lange Zeit gängige Praxis des Freistaats, an diesem "stillen Feiertag" sogenannte "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen" zu untersagen, ist dem BFG ein Dorn im Auge. Nicht zuletzt, seit das Bundesverfassungsgericht dieses generelle Verbot als nicht rechtens eingestuft hat. Deshalb gelte: "Warum sollte ein humanistischer Freigeist als Ausdruck seiner religionsfreien Weltanschauung am Karfreitag nicht tanzen dürfen?" Riegler ergänzt: "Als anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft darf es nur uns selbst obliegen, wie wir diesen Tag begehen wollen. Schließlich wird vom Staat auch nicht vorgeschrieben, wie ein Gottesdienst abzulaufen habe."
Wie will der BFG den Abend im E-Werk gestalten? Ab 19 Uhr präsentiert der renommierte Comic-Künstler Ralf König seinen Band "Herbst in der Hose". Im Anschluss öffnet der Große Saal des E-Werks seine Pforten. Erstmalig werden in diesem Raum zwei sich gegenüber liegende Bühnen bespielt werden. Abwechselnd und ohne Umbaupausen spielen dort "Redeyemoody", "La Boum", "Bird Berlin" und "The Mergers". Motto: "Wir zelebrieren keine Stille am stillen Feiertag!". Ab 23.30 Uhr soll "DJ Dani" für Party-Stimmung sorgen.
Riegler betont, dass es durchaus richtig sei, den christlichen Glaubensgemeinschaften und Kirchen an diesem Tag einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Aber eine Veranstaltung wie "Heidenspaß statt Höllenqual" in einem geschlossenen Raum, für die zudem noch Eintritt verlangt wird, stelle eben keine Belästigung für Christen dar.
Das E-Werk hat keine Probleme mit dieser Nutzung, hat sogar dem BFG beim Buchen der Künstler geholfen. Geschäftsführer Berndt Urban: "Wir sind ein offenes Haus und sind grundsätzlich offen für alles, was nicht den Rahmen unserer Konzeption sprengt oder dieser zuwiderläuft. Der Bund für Geistesfreiheit hat uns auch unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 dargelegt, dass diese Veranstaltung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Deshalb haben wir dem Veranstalter zugesagt und eine Nutzung unserer Räume im Rahmen einer Vermietung ermöglicht."
Genaue Betrachtung
Der Antrag für die Veranstaltungsgenehmigung liegt übrigens noch im Rathaus. "Wir betrachten nun die einzelnen Teile des Abends, um eine Bewertung des Charakters dieser Veranstaltung vornehmen zu können. Vor allem der weltanschauliche Aspekt ist hier wichtig. Möglich, dass wir hier noch Fragen an den Veranstalter haben", erklärt Bürgeramtsleiter Martin Holzinger. Schließlich sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein genereller Freibrief für Veranstaltungen — wie beispielsweise für reine Tanz- oder Party-Events. Bis Anfang kommender Woche soll eine Entscheidung gefallen sein.
Der Dekan des Erzbischöflichen Dekanats Erlangen, Josef Dobeneck, kann sich mit den Plänen des Bunds für Geistesfreiheit wenig anfreunden: "Der Karfreitag ist ein stiller Tag und das ist offiziell so geregelt und gilt auch für den Bund für Geistesfreiheit. Die können die Party ja auch an einem anderen Tag halten."
Der Bund für Geistesfreiheit geht fest davon aus, den nächsten Karfreitag am 30. März im Kulturzentrum E-Werk als "Heidenspaß" feiern zu können. Auf die Frage, ob er befürchtet, dass die Stadt die Genehmigung für die Veranstaltung nicht erteilt, hat Rieger eine kurze und knappe Antwort parat: "Nein!"
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