Parkerei brachte Anwohner in Erlangen auf die Palme

30.10.2018, 13:00 Uhr

Ein Anwohner der Straße Enggleis in Tennenlohe hat sich mächtig darüber geärgert, dass öffentliche Parkplätze von den Besitzern und Mitarbeitern eines nahen Hotels belegt werden, obwohl die, wie er meint, auch in ihren drei Garagen parken könnten. Weil er nun keinen Platz für sein 7,69 Meter langes Wohnmobil hatte, hatte er das Gefährt vor den Garagen der Hotelbesitzer abgestellt. Allerdings so, wie er meint, dass die Hoteliers immer noch hineinkommen konnten. Und weil ihn diese Parkerei störte, hat er den Hotelautos auch noch Zetteln an die Windschutzscheibe gehängt. Neben einigen lustigen Sätzen stand darauf auch, die Hoteliers würden "eine unsoziale gemeinschaftsfeindliche Gesinnung" haben.

Über ihren Anwalt schickten die dem Wohnmobilbesitzer erst eine Abmahnung, dann eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Beides ignorierte er, darum beantragte der Anwalt der Hoteliers eine Einstweilige Verfügung wegen Behinderung des Hotelbetriebs. Eine Strafe von 250 000 Euro, ersatzweise sechs Monate Haft, wurden ihm angedroht. So kam es zu der Gerichtsverhandlung.

Richterin Jasmin Palm ließ sich anhand von Fotos die Situation vor den Garagen erläutern. In einer, so die Hotelbesitzer, würden sie Getränke lagern, in den anderen beiden würden ein BMW und ein Mini stehen. Vor allem die Mutter würde beim Ein- und Ausfahren behindert.

Eindeutig: "Da dürfen Sie nicht parken"

Richterin Palm erläuterte ausführlich, dass die Garagenbesitzer den berechtigten Anspruch hätten "gemütlich in die Garagen hineinfahren zu können". Das könnten sie nicht, wenn das Wohnmobil davor stehe. Die Rechtslage sei eindeutig, "da dürfen Sie nicht parken".

Der Wohnmobilbesitzer sieht das allerdings anders, zumal, wie er meinte, die drei Garagen gar nicht immer genutzt würden und die am Straßenrand parkenden Hotelautos in die Garagen gehörten. Dann hätte er auch Platz für sein Wohnmobil. Mit Engelszungen redete die Richterin auf ihn ein, um ihm klar zu machen, dass er falsch liegt. "Ich kann es verstehen, dass Sie das ärgerlich macht, aber der Ärger berechtigt Sie nicht, sich vor die Garagen zu stellen". Weil es keine Garagen-Benutzungspflicht gebe dürfe man beispielsweise Müll darin lagern und das Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen.

Es ging fast eine Stunde lang hin und her, und als der Wohnmobilbesitzer auch noch meinte, die Mutter könne wegen gesundheitlicher Probleme gar nicht Auto fahren, schimpfte die Geschäftsführerin des Hotels: "Es geht Sie gar nichts an, wann meine Mutter das letzte Mal Auto gefahren ist". Es war so ein bisschen wie im "Königlich Bayerischen Amtsgericht".

Der Streit scheint noch nicht zu Ende

Die geduldige Richterin kam auch noch auf die an die Autos gehängten Zettel zu sprechen. Die seien zwar irgendwie lustig, aber zu behaupten die Besitzer hätten "eine unsoziale gemeinschaftsfeindliche Gesinnung" gehe überhaupt nicht, meinte sie. Lange redete sie auf den Wohnmobilbesitzer ein, bis er die Unterlassungserklärung unterschrieb. Damit musste sie kein Urteil fällen, aber es galt noch die Kosten festzusetzen. Dabei rechneten Richterin Palm und der Klägeranwalt gemeinsam so lange herum, bis für den Beklagten ein einigermaßen günstiger Betrag herauskam. Aber rund 335 Euro für den Hotelanwalt, und wohl noch rund 200 Euro Gerichtskosten wird ihn der Spaß dann doch kosten.

Der Streit aber scheint noch nicht zu Ende. Denn der Wohnmobilbesitzer will nun Strafantrag gegen die Hoteliers wegen "falscher eidesstattlicher Versicherung" bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Richterin Jasmin Palm versuchte ihn zu überzeugen das nicht zu tun. "Damit machen Sie doch nur noch eine Baustelle auf. Was bringt das?". Und dann sagte sie noch: "Ich hoffe, dass sich das alles friedlicher gestaltet. Alles, alles Gute".

 

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