Sexistische Werbung: Erlanger Ausschuss diskutiert über Verbot

26.2.2019, 06:00 Uhr
Sexistische Werbung: Erlanger Ausschuss diskutiert über Verbot

© Foto: Arno Burgi/dpa

Der Münchener Stadtrat hat im Herbst 2018 parteiübergreifend entschieden, sexistische Werbung auf städtischen Flächen zu verbieten. Bis dahin hat’s allerdings ein Weilchen gedauert. Denn bereits Ende 2013 hat die Fraktion der Grünen und die Rosa Liste genau das beantragt. Die Erlanger SPD und Grüne Liste nehmen sich das zum Vorbild und möchten nun für Erlangen das Gleiche erreichen.

Baustein der Wahrnehmung der Rolle von Frauen

Das rot-grüne Anliegen kam im jüngsten Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zur Sprache. In dem gemeinsamen Antrag wird moniert, dass nach wie vor sexistische Darstellungen von Frauen in der Werbung verwendet werden: "Ihre Präsenz im öffentlichen Raum ist ein Baustein der Wahrnehmung der Rolle von Frauen und des Bilds vom weiblichen Körper, denen alle, die sich in der Stadt bewegen, tagtäglich ausgesetzt sind", heißt es da. Und die Stadt möge doch all ihre Möglichkeiten nutzen, um dem entgegenzuwirken. Das meint vor allem, dass mit jenem Werbe-Partner, an dem die Stadt vertraglich gebunden ist, bei Bedarf ein kräftiges Wörtchen geredet wird.

Die Stadt Erlangen hat mit der Firma Ströer/DSM einen Werbenutzungsvertrag abgeschlossen, der noch bis Ende 2028 läuft. Demnach darf das Unternehmen auf städtischen Grundstücken und Gebäuden Werbung betreiben – und zwar auf ganz unterschiedlichen Werbeträgern wie Litfaßsäulen, Plakattafeln oder auch in Buswartehäuschen. In dem Vertrag sind die Einzelheiten geregelt. Auch, dass die Werbung "keine geschlechter- oder fremdenfeindlichen Motive" zum Inhalt haben darf. Für die Verwaltung ist das offenbar ausreichend. Jedenfalls wird aufgrund dieser vertraglichen Fixierung "kein Handlungsbedarf" gesehen, da eben jene Formulierung eine "große Überschneidung mit dem Begriff ,sexistische Werbung‘ aufweist", wie es hieß.

Aber was bedeutet "sexistische Werbung" genau? Ein "schwieriges Thema" und "da gehen die Meinungen auseinander", war unter anderem im Ausschuss zu hören. Bei einem Gang durch die Stadt will ein SPD-Stadtrat gleich "mehrere Motive" gesehen haben, die man durchaus sexistisch nennen könnte, wie er meinte.

Viel "persönliches Empfinden" ist dabei

Sicherlich finden sich diverse Auffassungen, Ansichten und Definitionen dazu. Letztlich aber wohl keine, der man eine allgemeingültige Objektivität zuschreiben könnte und die leichterdings auf jeden Einzelfall anwendbar wäre. Natürlich ist da auch viel "persönliches Empfinden" dabei, das das Ganze zur Auslegungssache werden lässt. Kurzum: "Eine eindeutige Rechtsauslegung, beziehungsweise Definition, welche Inhalte und Darstellungen als geschlechterfeindlich anzusehen sind, existiert nicht", stellte die Verwaltung fest.

Davon abgesehen, sei bislang "kein einziger Fall" bekannt geworden, in dem eine Werbung aus genannten Gründen beanstandet oder gar zurückgewiesen werden musste, so die Firma Ströer/DSM. Auch der Verwaltung ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen.


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Sollte dennoch der Fall der Fälle eintreten und ein Werbemotiv gegen jene Grundsätze verstoßen, so ist vertraglich geregelt, dass dieses Motiv auf Verlangen der Stadt "unverzüglich", spätestens aber nach zwei Tagen entfernt werden muss. Und in Zweifelsfällen könnte man auch noch die Gleichstellungsstelle der Stadt hinzuziehen und um eine Stellungnahme bitten. Am Ende wurde der Bericht der Verwaltung zum "Verbot sexistischer Werbung" einstimmig zur Kenntnis genommen.

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