Wird Karfreitag in Erlangen künftig noch "still" sein?
7.12.2016, 11:00 UhrIm konkreten Fall ging es vor Gericht um die „Heidenspaß-Party“, die der Bund für Geistesfreiheit München am Karfreitag 2007 veranstalten wollte, die aber untersagt wurde. Begründung: Der Karfreitag sei der stillste unter den stillen Feiertagen. Das heißt, es gibt nicht einmal die Möglichkeit einer Sondergenehmigung für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen oder auch nur Musik.
Diese Regelung wurde nun als verfassungswidrig zurückgewiesen, da sie laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in die allgemeine Handlungsfreiheit sowie in Berufs- und Kunstfreiheit eingreift und die Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit berührt.
Auch in Erlangen gibt es den Bund für Geistesfreiheit. Sein Vorsitzender, Frank Riegler, begrüßt das Urteil. „Im Grunde hat das Gericht damit nur eine Feststellung getroffen, die in einem im Prinzip säkularen Staat eine Selbstverständlichkeit sein sollte.“
Hans-Jürgen Luibl, Pfarrer, Vorsitzender von „Bildung Evangelisch“ und Dozent für Christliche Publizistik an der FAU, sieht in dem Urteil hingegen „ein ganz großes Problem“. Er sei darüber „absolut überrascht“ gewesen, hier werde der Ausdruck einer gewachsenen Kultur verändert. Auf weltlicher Ebene sieht Luibl den Rhythmus zwischen Ruhe- und Arbeitsphasen aufgebrochen. Auf religiöser Ebene sei der Karfreitag eine Erinnerung an Leidenssituationen, der die Schwachen in den Mittelpunkt stelle. Die Gesetze sollten dafür einen Schutzraum bieten.
Frank Riegler wundert sich über solche Reaktionen von Vertretern der christlichen Kirchen. „Damit geben sie nur zu erkennen, dass ihnen die Grundsätze eines säkularen Staates entweder nicht hinreichend bekannt sind oder dass für sie die Privilegien der Kirche über diesen Grundsätzen staatlichen Rechts stehen“, so Riegler.
Dem katholischen Dekan von Erlangen, Josef Dobeneck, kann man das allerdings nicht vorwerfen: „Das Urteil des höchsten Gerichts ist natürlich zu akzeptieren“, stellt er klar. Das Ganze sei aber erst einmal zu prüfen. Von der katholischen Kirche aus sei ein Festhalten an der bisherigen Praxis gewünscht: „Wir meinen, dass es für die Gesellschaft wichtig ist, innezuhalten.“ Man könne aber niemanden dazu zwingen. „Ich persönlich verliere nichts, wenn es anders ist, so sehr ich auch dafür eintrete“, so Dobeneck.
Jorgos Liapouris, einer der beiden Betreiber der Diskothek „Zirkel“, sieht das mit dem Karfreitag zwar ein. Andererseits wisse er nicht, was unchristlich daran sei, zu tanzen, während an diesem Tag im Fernsehen „die brutalsten Filme“ liefen. Liapouris, der mit seinem Geschäftspartner auch die Kneipen „Glüxrausch“ und „Kanapee“ betreibt, muss in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag um Mitternacht die Musik abschalten. Da sei dann nur noch wenig los, die Einhaltung der Regelung werde seit einigen Jahren auch massiv kontrolliert. „Staat und Kirche sind doch getrennt, eigentlich verstehe ich das nicht ganz.“
Den „Zirkel“ mache er in dieser Nacht gar nicht erst auf, am Karfreitag selbst sei dann sowieso alles zu. Das Urteil begrüßte er, er könne sich aber nicht vorstellen, dass eine Stadt in Bayern an diesem stillsten aller Feiertage irgendeine Tanzveranstaltung zulasse.
1 Kommentar
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen