Ex-Richter zu Mollath: Vorwürfe "hanebüchen"
17.5.2013, 19:23 UhrIm Untersuchungsausschuss des Landtags zur Einweisung des Nürnbergers Gustl Mollath in die Psychiatrie haben mehrere damals beteiligte Justizvertreter den kursierenden Verschwörungstheorien widersprochen. Dabei ging es am Freitag um drei Fragen: Ob ein Nürnberger Richter Mollath schon früh als Querulanten abqualifizierte, warum das Nürnberger Landgericht Mollath 2006 als gemeingefährlich einstufte – und warum eine Schwarzgeldanzeige Mollaths 2003 von der Staatsanwaltschaft zu den Akten gelegt wurde, obwohl die Vorwürfe nach heutigem Stand in Teilen richtig waren. Die Opposition will nun Mollath persönlich als Zeugen laden.
Im Zeugenstand: Die damalige Staatsanwältin Verena Fili, die 2004 Mollaths Anzeige nicht weiter verfolgt hatte, der Amtsrichter Armin Eberl, der 2005 mit dem psychiatrischen Gutachten befasst war, und der mittlerweile pensionierter Vorsitzender Richter des Landgerichts, der Mollath 2006 in die Psychiatrie einweisen ließ. Alle drei wiesen die Vorwürfe gegen die Justiz zurück.
Seit 2006 in der Psychiatrie
Mollath ist seit 2006 gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht – das Ergebnis eines bitteren Rosenkriegs mit seiner früheren Frau. Die Ehefrau hatte Mollath im Januar 2003 wegen Körperverletzung angezeigt. Mollath wiederum zeigte Ende 2003 seine Frau an – wegen vermuteter Schwarzgeldverschiebungen für ihre Kunden bei der Hypovereinsbank.
Mollaths Anzeige habe jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für Schwarzgeldgeschäfte geliefert, sagte die damals mit dem Fall befasste Staatsanwältin. Die Vorwürfe seien nicht konkret genug gewesen: „Allein eine Geldanlage in der Schweiz heißt an und für sich noch gar nichts. (...) Dass das Geld dann möglicherweise in der Schweiz nicht versteuert wird, reicht als Vorwurf allein nicht aus. (...) Die Staatsanwaltschaft wird nicht vorbeugend tätig.“ Außerdem hatte Mollath seine Frau wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angezeigt – es habe aber keine Haupttat gegeben, zu der Mollaths Frau hätte Beihilfe leisten können.
Amtsrichter Eberl war damals mehrere Monate mit dem Strafverfahren gegen Mollath befasst. In der Zeit seiner Zuständigkeit wurde im Juli 2005 das psychiatrische Gutachten fertiggestellt, das Mollath Gefährlichkeit bescheinigte. Mollath stand im Verdacht, mehrere Dutzend Autoreifen zerstochen und damit die Besitzer der Autos in Gefahr gebracht zu haben. Eberl berichtete, dass Mollath damals sehr aggressiv aufgetreten sein soll: So wollte Mollaths Anwalt das Mandat wieder loswerden. „Der Pflichtverteidiger hat um Entbindung gebeten, weil er sich bedroht fühlte“, sagte Eberl.
Als letzter Zeuge trat ein mittlerweile pensionierter Vorsitzende Richter des Landgerichts auf. Ihm werfen Mollaths Unterstützer Voreingenommenheit vor: Er hätte Mollath schon zwei Jahre vorher in einem Telefonat mit der Steuerfahndung als Querulanten bezeichnet und er habe angeblich das Verfahren an sich gezogen, weil er mehrere Kunden von Mollaths Frau gekannt hätte.
Doch dem widersprach der Richter a.D.: „Das sind alles Dinge, die so hanebüchen sind.“ Mollath sei für ihn „ohne jedes Interesse“ gewesen. Als Querulant habe er ihn auch nicht bezeichnet – er habe der Steuerfahndung nur mitgeteilt, dass Mollath gegen das psychiatrische Gutachten Einspruch eingelegt hatte – und das Gericht die Beschwerde verwarf. „Warum soll ich da irgendwas über Spinner, Querulant sagen?“ Unter dem Fall Mollath leidet der Richter heute noch: „Ich werde von anonymen mutigen Bürgern angerufen, die mich als Arschloch bezeichnen.“
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