Frau brutal niedergestreckt
24.3.2015, 15:55 UhrEs hätte ein fröhlicher Abend für beide jungen Forchheimer werden können, stattdessen endete er jäh. Als am 3. August letzten Jahres eine dunkelhäutige 30-Jährige an einer Bar in der Bamberger Straße vorbeilief, pöbelte sie dort plötzlich ein Mann an. Zweimal titulierte er die Frau als „Niggerschlampe“.
Als das Opfer den Angeklagten daraufhin ohrfeigte, passierte es: Der Pöbler sprang auf, stellte die Frau und verpasste ihr mit der Hand einen wuchtigen Schlag ins Gesicht. Derart getroffen ging das Opfer sofort zu Boden – mit Folgen: Neben starken Schmerzen an Ohr und Backe erlitt die junge Frau eine Prellung an Kiefer und Ohr und wurde ins Forchheimer Klinikum gebracht.
„Einen auf hart machen“
Vor Gericht zeigte sich der 27-Jährige sofort geständig. „Warum ich das gesagt habe, weiß ich nicht“, erklärte er Richterin Silke Schneider. „Es war dumm von mir, ich wollte halt vor Freunden einen auf hart machen.“ Vielleicht habe es auch am Alkohol gelegen.
Für Staatsanwältin Julia Ehrmann war nach dem Geständnis des Angeklagten die Sachlage klar: Sie forderte, den einschlägig vorbestraften 27-Jährigen zu einer Gesamtstrafe von fünf Monaten zu verurteilen und ihn ins Gefängnis zu schicken. Johannes Kulla, Anwalt des jungen Mannes, hielt dagegen. Er plädierte dafür, seinen Mandanten zur Teilnahme an einer Therapie in einer Fachambulanz zu verurteilen und ihm eine Geldstrafe aufzulegen. Gleiches hatte ein Bewährungshelfer im Zeugenstand als beste Option vorgeschlagen.
In ihrem Urteil folgte Richterin Schneider im Wesentlichen diesem Vorschlag. Sie verurteilte den Mann zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe, die sie für fünf Jahre zur Bewährung aussetzte. Neben 500 Euro, die der 27-Jährige dem Opfer zahlen soll, muss er sich zur ambulanten AntiGewalt-Therapie in Nürnberg melden. „Es geht mir darum, die Allgemeinheit zu schützen, deshalb schicke ich Sie dahin", sagte sie.
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