Mit Axt auf den Weg zur Mutter gemacht

26.12.2015, 06:00 Uhr
Mit Axt auf den Weg zur Mutter gemacht

© nn

Was die Anwältin abstrakt als „schwierige Geschichte“ umschreibt, die ihr Mandant „seit dem Babyalter“ mit seiner Familie erlebt haben soll, veranschaulichen dessen Geschwister: Der jüngere Bruder Peter B. erzählt davon, dass er als Kind „permanent verprügelt worden“ sei und „ständig in Angst gelebt“ habe. Die Schwester erinnerte sich daran, dass ihr Alexander einmal die Nase gebrochen habe.

Am 24. Dezember 2014 besuchte Alexander seine Mutter Heidemarie B., die mit den Geschwistern Peter und Marianne gerade von einem Spaziergang heimkam. Beim Anblick des Bruders, so erinnert sich Peter B., habe er zur Mutter gesagt: „Wenn der Alexander da ist, gehen wir wieder.“ Peter und Marianne stiegen ins Auto, „aber der Alexander hat die Fahrertür aufgemacht und sich hingestellt, so dass ich nicht losfahren konnte“, berichtet die Schwester. Peter B. forderte seinen älteren Bruder auf wegzugehen, „sonst hole ich die Polizei“.

Der Angeklagte selbst schilderte den Hergang bis dahin anders, räumte aber im Gerichtssaal einen Schlag in das Gesicht des Bruders ein. Peter B.s Lippen bluteten damals, einen Monat später brach beim Essen ein Teil seiner Schneidezähne ab.

An einem Samstag Anfang Juni 2015 kam Alexander B. wieder zu seiner Mutter. Nach einem Streit, den die Polizei schlichten musste, kehrte Alexander B. am Abend zurück. Wieder gerieten sich Mutter und Sohn in die Haare, wütend rief Alexander B. seinen Bekannten Willy K. an: „Er hat am Telefon gesagt, dass er seine Mutter mit der Axt erschlagen will“, berichtet K. als Zeuge. Er sei gleich hingefahren und habe B. „sehr aufgebracht“ angetroffen. Der sei ins Haus gerannt, habe die Wohnungstür von Heidemarie B. eingetreten und diese gepackt. „Da habe ich die beiden getrennt und ihn aus dem Haus raus bekommen“, so K.s Schilderung.

Unvermittelt sei Alexander B. in den Keller gelaufen. Als er zurückkam „habe ich die Klinge einer Axt unter seinem Shirt rausschauen gesehen“. K. habe sich den Stiel gegriffen und B. angebrüllt: „Bring die Axt wieder weg.“ Das habe der nach einem kurzen Innehalten auch getan. Vor Gericht bestritt Alexander B., dass er seine Mutter wirklich verletzten wollte. Mit seiner Familie habe er abgeschlossen, in Bezug auf seine Mutter meinte B.: „Ich will von der nur noch eine Todesanzeige sehen, mehr nicht.“

Verhandelt wurde am Amtsgericht Forchheim unter anderem wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, „aber wenn Sie mit einer Axt herum laufen, dann sitzen Sie auch ganz schnell wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Bamberg“, mahnte Schneider.

Das Urteil, das bereits rechtskräftig ist, lautet auf fünf Monate Haft auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der vorbestrafte B. darf keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter und seinen Geschwistern aufnehmen.

Keine Kommentare