Ostspange Forchheim: So geht es jetzt weiter
1.9.2016, 20:00 UhrSeit 2013 tüfteln die Experten an dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030. Es geht darum, wie sich die Fernstraßen, Wasserwege und das Schienennetz entwickeln sollen. Und es geht um viel Geld. Mit dabei in der Diskussion seit 2013 ist auch der südliche Teil der Ostumgehung, die so genannte B 470-Ostspange, also der Teil, von dem die Befürworter sich sicher sind, dass er eine wesentliche Verkehrsentlastung unter anderem für Gosberg und Reuth bringt.
Im August hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Ostspange im vordringlichen Bedarfsplan enthalten ist, genauso wie die Ortsumfahrung Wimmelbach/Oesdorf. Nach der Sommerpause werden der Bundestag und der Bundesrat ebenfalls darüber entscheiden.
Und dann unterschreibt der Bundespräsident
Danach wird Bundespräsident Joachim Gauck seine Unterschrift unter das Fernstraßenausbauänderungsgesetz setzen und damit hat das Ganze Gesetzeskraft, erläutert Norbert Schmitt das weitere Vorgehen. Schmitt ist stellvertretender Fachbereichsleiter Straßenbau beim staatlichen Bauamt Bamberg. Das heißt, er und seine Mitarbeiter sind diejenigen, die das Gesetz in die Tat umsetzen sollen, basierend auf Artikel 90 des Grundgesetzes, wonach die Länder die Bundesstraßen verwalten.
"Vordringlicher Bedarf heißt, sobald das Gesetz in Kraft tritt, was noch in diesem Jahr der Fall sein soll, dann müssen wir mit Nachdruck an dem Projekt arbeiten." Wobei die B 470-Ostspange den Vorteil hat, dass die Planungen schon recht weit fortgeschritten sind, anders als bei der Ortsumfahrung Oesdorf.
Nächster Schritt für die Mitarbeiter des staatlichen Bauamts in Sachen Ostspange: Das im Jahr 2000 erstellte Verkehrsgutachten muss erneuert werden. In 16 Jahren kann viel passieren. Damals waren die Gutachter auf ihren 180 Seiten unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass die Umfahrung in eine Westspange und eine Ostspange geteilt werden könne. Die Westspange wurde 2011 eröffnet.
Die Regierung von Oberfranken wird zunächst entscheiden, ob ein Raumordnungsverfahren notwendig ist. Darin soll ein Fazit gezogen werden, ob die Ostspange landesplanerisch positiv oder negativ zu bewerten ist. Während des Verfahrens, das im Schnitt drei Monate dauert, kommt auch die Öffentlichkeit zu Wort.
Geht es weiter, dann wird das staatliche Bauamt einen Vorentwurf erarbeiten, der dann im Planfeststellungsverfahren ebenfalls wieder unter anderem der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Am Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss. Und dann könnte es los gehen mit den Bauarbeiten.
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