Tour der Verwüstung durch Forchheimer Kleingärten

01.02.2016, 17:22 Uhr
Tour der Verwüstung durch Forchheimer Kleingärten

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Sie hatten Mitte August 2015 in den Kleingärten der Hugo-Post-Anlage und in der näheren Umgebung gewütet und einen Sachschaden von fast 4000 Euro angerichtet. Es war die sprichtwörtliche „Schneise der Verwüstung“, die das Quartett im alkoholisierten Zustand in die Parzellen der Kleingärtner schlug. Und das in finsterer Nacht zwischen 1.30 Uhr und 3 Uhr. Anwohner wurden von lautem „Gegröle und Klopfen“ geweckt.

Vor dem Vereinsheim, der „Gartenschänke“, hatten sie mehrere Tische und Bierbänke umgeworfen. Ein Überdachungsblech hatten sie, wie Staatsanwältin Kerstin Harpf (Bamberg) vermutete, „durch einen Klimmzug“ so verbogen, dass es sich aus der Wand gelöst hatte. Dann trafen die rohen Kräfte mehrere Zäune auf einer Länge von 75 Metern, zwanzig Holzpfosten, ein Gartentor und zwei Gartentüren. Zuletzt endete der Akt des Vandalismus am Schaukasten der Kleingarten-Anlage, dessen Plexiglasscheibe sie mit Steinwürfen und einigen Faustschlägen zum Bersten brachten. Dabei zog sich einer der Täter eine Verletzung an der Hand zu, die später bei der Identifizierung half.

Jenseits der Gartentüre waren die vier noch nicht fertig. Einer der Täter trat so lange gegen einen Stromverteilerkasten, bis dieser aus der Verankerung gerissen war und die Kabel gefährlich freilagen.

Einen der Angeklagten stufte Jugendrichter Philipp Förtsch als „Mitläufer“ ein, der nicht selbst etwas zerstört, jedoch die anderen nicht nur nicht gehindert, sondern sogar ermuntert hatte. Von „Jubelgeschrei“ inmitten der Nacht hatte eine Nachbarin im Zeugenstand berichtet. Der Auszubildende muss nun 500 Euro Geldauflage an den Verein „Brückla“ zahlen.

Die anderen drei Mittäter kamen nicht so glimpflich davon. Einer muss vier Tage in Kurzarrest und sechs Monate den Betreuungsweisungen des Jugendamtes folgen. Er hat zahlreiche Vorstrafen wegen Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung steht schon wieder im Zentrum neuer Ermittlungen steht. In Erlangen soll er Teil einer „massiven Schlägerei“ gewesen und in Gunzendorf eine Körperverletzung und Nötigung begangen haben. Der zweite muss drei Tage hinter Gittern. Auch ihm wurde sein Strafregister zum Verhängnis, in dem von Diebstahl und mehrfach von Körperverletzung die Rede ist. Der dritte hat zwei Tage „Probe-Knast“ und sechzig Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.

Die Schadensregulierung wird noch auf die vier Verurteilten zukommen.