Dem Gärhaus schlägt das letzte Stündlein

15.1.2013, 11:00 Uhr
Dem Gärhaus schlägt das letzte Stündlein

© Hans-Joachim Winckler

Zu spät sind das Landesamt für Denkmalpflege und Stadtheimatpfleger Alexander Mayer für den Erhalt des Baudenkmals in den Ring gestiegen. Der längst rechtskräftige Bebauungsplan und die bereits erteilte Abbruchgenehmigung standen einer nachträglichen Änderung der geplanten Entwicklung im Wege. Bitter ist der Verlust historischer Bausubstanz vor allem deshalb, weil an ihrer Stelle nur eine Erschließungsstraße für das auf dem 50000 Quadratmeter großen Brauereigelände geplante Wohngebiet vorgesehen ist.

Wie berichtet, hat das Landesamt für Denkmalpflege im 2001 begonnenen Bebauungsplanverfahren lediglich das Jugendstil-Sudhaus aus dem Jahre 1911 und die an der Schwabacher Straße anschließende, noch ältere Mälzerei zu Baudenkmälern erklärt. Das Gärhaus mit Hopfenspeicher erhielt diesen Rang zunächst nicht, weil laut Landesamt trotz mehrfacher Terminvorschläge kein Besichtigungstermin zustande kam. Erst als besorgte Bürger vergangenes Jahr der Behörde auf die Sprünge halfen, wurde die Besichtigung nachgeholt und der Altbau neben anderen Brauerei-Teilen per Nachtrag in die Denkmalliste aufgenommen.

Mit Rücksicht auf den gültigen Bebauungsplan stellte das Landesamt jedoch seine „erheblichen Bedenken“ gegen den Abriss zurück. Die Stadt befürchtete ihrerseits, vom Bauträger in Regress genommen zu werden, falls sie die Abrissgenehmigung widerruft. Ein Präzedenzfall war vor Jahren die für die Stadt kostspielige Verhinderung der bereits genehmigten Bebauung des Waldkrankenhaus-Areals.

Dennoch können die Denkmalpfleger einen Teilerfolg verbuchen, denn das ebenfalls nachträglich in die Denkmalliste aufgenommene Kühl- und Verwaltungsgebäude gleich hinter dem Sudhaus und das Portiershäuschen an der Fichtenstraße sollen nach Angaben des Grundeigentümers erhalten werden. Das Brauereigelände gehört der Münchner Inselkammer-Gruppe, dem früheren Tucher-Eigentümer.

Wie Martin Leibhard, ehemals Tucher-Geschäftsleiter und jetzt Chef der Inselkammer-Immobiliensparte, auf Anfrage der FN erläutert, sei für das ehemalige Kühl- und Verwaltungshaus an eine Büronutzung gedacht. Konkrete Pläne gebe es jedoch noch nicht. Im Sud- und Malzhaus könne er sich gut Lofts vorstellen. Auch eine Wiederaufnahme des Braubetriebs im bescheidenen Rahmen zu Gastronomiezwecken hält Leibhard für möglich. Vorbild ist hierfür die geplante Kleinbrauerei auf dem ebenfalls in ein Wohngebiet verwandelten Nürnberger Tucher-Gelände.

Für einen sofortigen Stopp der Abbrucharbeiten setzt sich die Initiative „Wir sind Fürth“ ein. Wie ihr Sprecher Felix Geismann meint, lasse sich das Brauereigelände problemlos auch beim Erhalt des Gärhauses erschließen. Dem widerspricht Leibhard, der darauf verweist, dass das zur Dambacher Straße abfallende Gelände zur Bebauung abgetragen werden müsse. Beseitigt werde dabei im wesentlichen Schutt, auf dem auch das Gärhaus ruhe. Ohne diesen sei die Stabilität des Altbaus nicht mehr gewährleistet. Für Lofts eigne sich das Gebäude auch nicht, weil es nur noch aus der Hülle bestehe. Sämtliches Inventar, darunter auch die alten Gärbottiche, sei in früheren Jahren schon entfernt worden.

Im Hinblick auf die Ensemblewirkung der zu erhaltenden Brauereiteile nennt Geismann, Nachkomme der Fürther Brauerdynastie, die 1967 mit dem Konkurrenten Humbser fusionierte (1977 kam auch noch die Grüner-Bräu dazu), den Abriss des Gärhauses „einen Fehler, den die Geschichte nicht verzeihen wird“. Das Argument mit dem weit fortgeschrittenen Verfahren lässt er nicht gelten: „Ein Fehler wird dadurch nur dümmer, dass man ihn zehn Jahre sehenden Auges vorantreibt, statt ihn zu korrigieren.“ Dem Landesamt für Denkmalpflege wirft Geismann vor, ein gründerzeitliches Baudenkmal von hoher Qualität leichtfertig geopfert zu haben. Geismann: „Das stinkt zum Himmel.“

 

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