Eilanträge: Gericht verkürzt den Grafflmarkt-Ausschank
24.6.2015, 19:17 UhrDiese Regelung kennen die Fürther bereits vom letzten Grafflmarkt. Die Stadt hatte jedoch gehofft, diesmal einen vorgezogenen Zapfenstreich verhindern zu können, indem sie die Zahl der Veranstaltungen in der Gustavstraße für 2015 deutlich heruntergeschraubt hat.
Das Gericht hingegen ist weiterhin nicht überzeugt davon, dass der "erweiterte Ausschank" zwingend zum Grafflmarkt - der Verkauf endet um 22 Uhr - dazugehört. "Die Kammer hat nichts gegen den Grafflmarkt", sagt Sprecher Jürgen Stadler. Der "erweiterte Ausschank der Wirte" jedoch erscheint den Richtern nicht schützenswürdiger als die Interessen der Kläger. Sie sehen die Lärmbelastung ab 22 Uhr als unzumutbar an. Der Beschluss gilt für die folgenden Lokale: Kaffeebohne, Gelber Löwe, Wein und Meer, Goldener Reiter, Die Bar, Pfeifndurla, Panolio-Toskana sowie für den Altstadtverein.
Stadt Fürth erwägt Beschwerde in München
Sehr enttäuscht zeigt sich Fürths Rechtsreferent Christoph Maier angesichts des Beschlusses. Nicht nachvollziehbar sei die Trennung, die das Gericht vornehme: Der Grafflmarkt und der Ausschank gehören seit 2003 zusammen.
Die Stadt Fürth erwägt nun, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München Beschwerde einzulegen. Damit könnte der Beschluss der Ansbacher Richter in letzter Minute noch gekippt werden. Im Herbst 2014 war der VGH allerdings auf Seiten des Gerichts.
Auch ist es nun Sache der Stadtspitze, zu entscheiden, ob der verkürzte Ausschank nur jene Kneipen betrifft, gegen die die Kläger vorgehen, oder ob man im Sinne einer Gleichbehandlung allen Gaststätten die Sondergenehmigung für die längere Bewirtung im Freien am Freitag entzieht. 2014 hatte sich das Rathaus dagegen entschieden, mit der Folge, dass vor einigen Kneipen länger gefeiert werden konnte als vor anderen.
Eine weitere Entscheidung will das Gericht am Donnerstag mitteilen: Ein Anwohner vom Waagplatz wehrt sich per Eilantrag gegen die Bühne, die dort beim Grafflmarkt geplant ist.
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