Eilanträge: Kläger wollen Grafflmarkt beschneiden

24.6.2015, 06:00 Uhr
Eilanträge: Kläger wollen Grafflmarkt beschneiden

© Foto: Winckler

Geht es nach der Stadtspitze dürfen die Gäste den kommenden Freitagabend bis 1 Uhr im Freien ausklingen lassen. Bekommen hingegen drei Kläger Recht, ist früher Schluss. Im städtischen Ordnungsreferat rechnet man damit, dass das Verwaltungsgericht seine Entscheidung in Kürze mitteilt.

Das Prozedere ist nicht neu: Bereits zweimal, im Frühjahr und im Herbst 2014, musste das Gericht sich mit Eilanträgen zum Grafflmarkt befassen. Im September hatte das für einzelne Wirte empfindliche Konsequenzen: Kneipen, die sich nächster Nähe zu den Anwesen der Kläger befinden, gestatteten die Richter die Bewirtung im Freien nur bis 23 Uhr, wobei bereits um 22 Uhr die Bestuhlung auf Normalmaß reduziert werden musste. Gäste protestierten an jenem Abend mit Kerzen gegen den verordneten Zapfenstreich.

Für die Stadt, die das Feiern bis 1 Uhr erlaubt hatte, war das einmal mehr eine Niederlage. Und nun – die Frage drängt sich auf – versucht man es dennoch wieder mit 1 Uhr? „Das scheint uns vertretbar“, sagt Ordnungsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage, die Ausgangslage habe sich geändert: „In diesem Jahr wird die Lärmfracht in der Gustavstraße deutlich reduziert.“

Konzept orientiert sich an Mediationsergebnis

Das heißt konkret: Nach der gescheiterten Mediation hat sich die Stadt selbst neue Regeln für Festivitäten in der Altstadt gegeben, um vor Gericht künftig weniger angreifbar zu sein. Schließlich werden sich in den nächsten Monaten Richter all den Klagen widmen, die in Ansbach oder beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München anhängig sind und während der Suche nach einem Kompromiss geruht haben.

Das diesjährige Veranstaltungskonzept lehnt sich an jenes Mediationsergebnis an, das mit einem Hausbesitzer im Dezember am VGH gefunden und später von den übrigen Klägern abgelehnt wurde. Dem traditionsreichen Grafflmarkt hatte die Stadt dabei die höchste Priorität unter den Festen eingeräumt. Der kommende Freitag und der Herbstgrafflmarkt werden heuer die einzigen Veranstaltungstage mit Ausschank bis 24 Uhr oder länger in der Gustavstraße sein, sagt Maier.

Festival ohne Gustavstraße

Denn: Auch in diesem Jahr fällt das Weinfest aus, dazu haben sich die Wirte angesichts zu erwartender Einschnitte entschieden. Gleichzeitig soll die Gustavstraße aus dem Fürth Festival (10. bis 12. Juli) „herausgenommen“ werden. Es wird hier diesmal also keine Bühne geben, und die Kneipen schenken wie an gewöhnlichen Abenden bis 23 Uhr aus – bei Alltagsbestuhlung. Die großzügigeren Lärmwerte, die die Kommune in einem früheren Verfahren für das Fürth Festival zugestanden bekommen hat, will sie künftig lieber beim Grafflmarkt in Anspruch nehmen.

Als lärmtechnisch unproblematisch stuft Maier ein, dass Fürthlauf und Metropolmarathon durch die Straße führten. Das Stadtfest wiederum hat sich ohnehin nicht dort abgespielt. In der Stellungnahme fürs Verwaltungsgericht habe man die Pläne bereits skizziert. Maier hofft daher, dass das Gericht die Eilanträge in Sachen Grafflmarkt ablehnt.

Außenbestuhlung bleibt

Darunter ist allerdings auch der Antrag eines Anwohners am Waagplatz. Dort jedoch ist nach wie vor eine Bühne beim Grafflmarkt ebenso geplant wie beim Fürth Festival. Zusätzlich will der Altstadtverein dort heuer sein 40-jähriges Bestehen feiern. Und auch das griechische Fest des Freundeskreises Xylokastro geht stets hier über die Bühne.

Voraussichtlich im Juli will Maier dem Stadtrat das Konzept präsentieren und ihn um Zustimmung bitten. Klar ist fürs Rathaus aber auch, dass man am täglichen Gaststättenbetrieb in der Altstadt nichts verändern will: Draußen soll weiter um 23 Uhr Schluss sein. Auch die Außenbestuhlung will man – anders als in der gescheiterten Mediationsvereinbarung vorgesehen – nicht um 25 Prozent verringern. Noch in diesem Sommer dürfte dieses Thema die Richter wieder beschäftigen – in diesem Fall die des VGH in München.

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