Fall Gustavstraße: Richter haben es nicht eilig
18.01.2016, 11:00 UhrAuch zwei Monate nach der Verhandlung in München liegt die ausführliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Zur Erinnerung: Es geht um die Frage, wie lang die Fürther in der Sommersaison abends draußen bewirtet werden dürfen. Nachdem die Stadt Fürth Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach eingelegt hat, ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) gefragt.
Die Richter hatten in der Verhandlung am 19. November signalisiert, dass sie Zweifel an der Linie der Ansbacher Kollegen haben, die den Altstadt-Kneipen eine Außensperrzeit von 22 Uhr diktierten. Gleichzeitig aber forderten auch sie von der Stadt einen besseren Anwohnerschutz. Welche Regelungen das konkret nach sich zieht, ist nach wie vor offen: Zwar hat das Gericht Ende November, wie vorgeschrieben, ein Urteil veröffentlicht. Doch das Schreiben war denkbar knapp formuliert. Die Stadt, so die Botschaft, müsse „unter der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs“ neue Regeln für den Kneipenbetrieb finden.
Genaueres erfährt die Stadt erst, wenn die ausführliche Urteilsbegründung vorliegt. „Das Gericht hat keinen Zeitdruck, zumal die Freischanksaison noch ein Stück entfernt ist“, sagt Rechtsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage. Er persönlich rechnet damit, dass das Rathaus wohl in den nächsten vier Wochen Post aus München bekommt.
16 Kommentare
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Nessie
@Blue SkyVelvet:"... wird in München seit eh und je bis 23 Uhr draußen gesessen..." - In den Biergärten, BSV, durchaus, aber nicht auf allen Freischankflächen. Man vermeide Halbwahrheiten!
Biergärten allerdings ...gibt es in der Gustavstraße nicht. Was man evtl. "per Schild" in einen Biergarten umwandeln möchte, ist "per Ordnungsamt" noch lange keiner - bei Zweifeln ihrerseits an diesem "Widerspruch" befragen Sie dazu bitte das Amt.
(Ich verspreche Ihnen: Sie werden staunen!)
BlueSkyVelvet
"war wieder die 22 Uhr Regelung" Es wird wieder munter getrollt. Erstens wird in München seit eh und je bis 23 Uhr draußen gesessen, zweitens gab es keine nennenswerten Schwierigkeiten mit der 24 Uhr Regelung. Was für eine dumme Stimmungsmache ist das schon wieder, Nessie?
A Färdder
@BlueSkyVelvet...,kleiner Tipp.Ich würde mir die Diskussion mit Zwei bestimmten hier sparen ;-).Einige von den Ihnen angeschriebenen Punkten wurden ja bereits von den Richter deutlich gemacht.Was die Tragweite des Urteils betrifft,so haben Sie natürlich auch recht.
Nessie
@BlueSkyVelvet: Zitat: "Wie lange kann man in München abends draußen sitzen? Richtig! Bis 24 Uhr!" Ich glaube, da haben Sie den VERSUCH, den München im letzten Sommer startete, falsch verstanden. Die 24-Uhr-Regelung wurde probeweise eingeführt, bei Beschwerden/ Klagen war wieder 22 Uhr das Limit. Nichts Falsches verbreiten, bitte! Und noch einmal: Was für Fürth in Zukunft gilt, bleibt abzuwarten.
ausdertraum
@BlueSkyVelvet: Was meinen Sie mit "Kleinigkeiten"? Den Bebauungsplan vielleicht? Das ist ja lustig - aber in Fürth sind Bebauungspläne vielleicht wirklich Nebensache. Ob das Gericht das auch so sieht - müssen wir, wie gesagt, abwarten.