Fall Gustavstraße: Richter haben es nicht eilig
18.1.2016, 11:00 UhrAuch zwei Monate nach der Verhandlung in München liegt die ausführliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Zur Erinnerung: Es geht um die Frage, wie lang die Fürther in der Sommersaison abends draußen bewirtet werden dürfen. Nachdem die Stadt Fürth Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach eingelegt hat, ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) gefragt.
Die Richter hatten in der Verhandlung am 19. November signalisiert, dass sie Zweifel an der Linie der Ansbacher Kollegen haben, die den Altstadt-Kneipen eine Außensperrzeit von 22 Uhr diktierten. Gleichzeitig aber forderten auch sie von der Stadt einen besseren Anwohnerschutz. Welche Regelungen das konkret nach sich zieht, ist nach wie vor offen: Zwar hat das Gericht Ende November, wie vorgeschrieben, ein Urteil veröffentlicht. Doch das Schreiben war denkbar knapp formuliert. Die Stadt, so die Botschaft, müsse „unter der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs“ neue Regeln für den Kneipenbetrieb finden.
Genaueres erfährt die Stadt erst, wenn die ausführliche Urteilsbegründung vorliegt. „Das Gericht hat keinen Zeitdruck, zumal die Freischanksaison noch ein Stück entfernt ist“, sagt Rechtsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage. Er persönlich rechnet damit, dass das Rathaus wohl in den nächsten vier Wochen Post aus München bekommt.
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