Feierverbot bei Derbysieg: Neue Regeln für die Gustavstraße
19.12.2014, 14:17 UhrVon 10 bis 21 Uhr saßen die Streitparteien am Donnerstag in München am Runden Tisch. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Hilfe von zwei vermittelnden Richtern des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs trafen sie eine Vereinbarung, die die verfahrene Situation lösen soll. „Es waren elf harte und intensive Stunden, in denen beide Seiten erhebliche Zugeständnisse machen mussten“, sagte Oberbürgermeister Thomas Jung.
"Beide Seiten mussten Federn lassen", stellte Fürths Rechtsreferent Christoph Maier am Tag danach gegenüber den Fürther Nachrichten fest. Die Stadt sei vor allem froh, dass die Außensperrzeit um 23 Uhr gehalten werden konnte. "Wenn der Stadtrat nun noch zustimmt, wäre das ein Riesenschritt in Richtung einer Befriedung in der Gustavstraße", so Maier.
Wir haben die neuen Regelungen hier für Sie zusammengestellt (hier die vollständige Übersicht), sie sollen für die nächsten fünf Jahre gelten, sofern sie bei der nächsten Stadtratssitzung auf Zustimmung stoßen.
Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick
-Die Sperrzeit beträgt auch künftig in der Gustavstraße für die Freischankflächen einheitlich 23 Uhr - die Stadt musste in jüngster Zeit befürchten, dass Richter das Ausschankende im Freien auf 22 Uhr festsetzen würden. Die aktuell vorhandenen Sitzplätze auf den öffentlichen Freischankflächen der Gaststätten in der Gustavstraße werden einheitlich um 25 Prozent reduziert. Die Sperrzeit für die Löwenbar wird auf 2 Uhr festgesetzt. Die reduzierten Freischankplätze der Gaststätte Kaffeebohne werden soweit möglich von den Anwesen der Klägerseite wegverlagert.
-Beim Stadtfest entfällt der Veranstaltungsort Gustavstraße, das heißt es wird dort keine Veranstaltungsbühne aufgebaut.
- Beim Grafflmarkt betragen die Sperrzeiten im Frühjahr für den Innen- und Außenbetrieb jeweils 1 Uhr, im Herbst für den Außenbetrieb 24 Uhr
und für den Innenbetrieb 2 Uhr. Am Samstagmorgen ab 7 Uhr gilt Regelbetrieb. Der Markt selbst endet am Freitag um 22:00 Uhr, am Samstag um 16 Uhr.
- Das Weinfest findet an vier aufeinanderfolgenden Tagen, Donnerstag bis einschließlich Sonntag, statt. Die Sperrzeit für dieses Fest beträgt am Donnerstag 23 Uhr, am Freitag und Samstag jeweils 23:30 Uhr und am Sonntag 22 Uhr.
- Beim Fürth-Festival ist in der Gustavstraße keine Bühne zulässig.
- Fußballfeiern in der Gustavstraße werden mit Ausnahme einer Aufstiegsfeier nicht mehr zugelassen - dies bedeutet, dass bei einem Derbysieg auf der Straße nicht mehr gefeiert werden darf. Im Falle einer Aufstiegsfeier wird die Stadt die Anwesen der Klägerseite durch Zäune und Security sichern. In den Gaststätten findet an Tagen mit Fußballspielen Regelbetrieb statt. Ein Ausschank durch die Gaststätten in die Straße ist jedoch nicht zulässig.
- Der Fürth-Lauf und der Metropol-Marathon führen künftig nicht mehr durch die Gustavstraße.
- In der Gustavstraße sowie am Waagplatz werden auf öffentlichen Flächen keine Public-Viewing-Veranstaltungen gestattet.
Einmal pro Jahr soll auf Einladung der Stadt ein Runder Tisch stattfinden, bei dem die Gelegenheit besteht, Probleme oder Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Vereinbarung zu erörtern und auszuräumen.
Weitere Informationen und Details zu den neuen Bestimmungen folgen. Dieser Artikel wurde mehrfach aktualisiert.
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