Freie Fahrt für Radler in der Fürther Einkaufsmeile
1.12.2011, 17:30 UhrDer Antrag kam vom Seniorenrat. In den vergangenen elf Monaten hatten dessen Mitglieder ein Auge auf den Testlauf und zogen am Ende ein positives Fazit: „Es entsteht inzwischen eine Partnerschaft zwischen Fußgängern und Radfahrern für ein rücksichtsvolles Miteinander“, teilte der Seniorenratsvorsitzende Hans Heidötting dem Stadtrat schriftlich mit und bat darum, Radfahrer dauerhaft zwischen 19 und 10.30 Uhr in die Einkaufsmeile zu lassen.
Die Politiker folgten der Empfehlung. Zwar soll sich Ende Februar der städtische Verkehrsausschuss noch einmal mit der Thematik befassen, Stellungnahmen von Polizei, Tiefbauamt und Straßenverkehrsamt einholen und anschließend einen endgültigen Beschluss fassen. Aber laut Rechts- und Ordnungsreferent Christoph Maier ist nicht zu erwarten, dass der Ausschuss zu einem negativen Ergebnis kommen wird.
Damit wird ein jahrelanges Tauziehen zu Ende gehen. Immer wieder hatten vor allem die Grünen dafür geworben, die Fußgängerzone zu den Lieferzeiten auch für Radfahrer zu öffnen, stießen damit aber auf Ablehnung im Stadtrat. Gerade der Seniorenrat, aber auch die Verkehrspolizei fürchteten, dass die — im Gegensatz zum Lieferverkehr — lautlosen Radler die Fußgänger gefährden könnten.
Versuch geglückt
Im Herbst 2010 dann die Kehrtwende: Die SPD verhalf dem Antrag der Grünen zu einer Mehrheit. Man könne es ja mal versuchen, hieß es. Der Versuch scheint geglückt. „Auch bei uns hat ein Sinneswandel stattgefunden“, sagt Alfons Kirchner vom Ausschuss „Sicherheit und Verkehr“ des Seniorenrats. Zwei- bis dreimal die Woche hatte er in der Fußgängerzone nach dem Rechten geschaut und schließlich auch seine Ausschusskollegen mitgenommen. Am Ende stand die Überzeugung, dass die Regelung dauerhaft funktionieren könne.
Gedankenspielen, die Fußgängerzone komplett für Radler zu öffnen, erteilt Kirchner allerdings eine Absage — ebenso wie Christoph Maier. „So wie er ist, ist der Kompromiss vertretbar“, sagt der Ordnungsreferent und gibt Beispiele: Kinder können früh auf dem Weg zur Schule durch die Einkaufsmeile radeln und Nachtschwärmer auf ihrem Weg nach Hause. „Untertags“, so Maier, „sollte sie aber schon den Fußgängern vorbehalten sein“.
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