Fürth: Der Wirt zapft nur noch bis 2 Uhr
29.1.2012, 10:00 UhrWie berichtet, hatte der Fürther Stadtrat im Dezember die Verwaltung damit beauftragt, eine Verordnung zu erarbeiten, und zwar so, dass sie im Notfall einer Klage standhalten würde. Die Sperrzeitverlängerung ist eine der Maßnahmen, mit der man jenen Altstadtbewohnern entgegenkommen möchte, die sich vom nächtlichen Lärm rund um die dortigen Kneipen gestört fühlen.
Eigentlich gilt im Freistaat — nach dem Willen des Gesetzgebers — seit 2005 nur noch die sogenannte Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr als Sperrzeit. Kommunen, die davon abweichen wollen, müssen das begründen können. Erlangen, Bamberg, Passau und Deggendorf haben es bereits getan. Und weil die Regelung aus Deggendorf einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) standgehalten hat, nimmt sich Fürth die Niederbayern nun als Vorbild. Beide Kommunen verweisen auf die Kneipendichte in einem bestimmten Teil der Stadt sowie auf die Lärmentwicklung.
Laut dem Urteil des VGH entsprechen 173 Gaststätten in einem Gebiet mit 13000 Bewohnern einer „konfliktreichen Gemengelage“. In Fürth wird die verlängerte Sperrzeit in dem gesamten Innenstadtareal gelten, das nördlich der Bahntrasse liegt. Dazu zählen die Altstadt, die westliche Innenstadt, aber auch Bereiche im Osten bis zur Stadtgrenze. Nach Auskunft der Behörde leben dort 19000 Menschen, denen circa 300 Gaststätten „mit Nachtbetrieb“ gegenüberstehen. „Die Situation ist also durchaus mit Deggendorf vergleichbar“, sagt Ordnungs- und Rechtsreferent Christoph Maier.
Zufrieden mit der Arbeit der Verwaltung, hat der Stadtrat am Mittwoch die neue Verordnung beschlossen. In Kraft tritt sie am 16. Februar, also einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt — im Übrigen sehr zur Freude der Polizei. Mit einer Reihe von Statistiken hatte diese in der Sitzung untermauert, dass ein nicht unerheblicher Teil von Delikten, wie Körperverletzung, Vandalismus und Ruhestörungen, nach 2Uhr geschehe. Fast jedes Mal sei Alkohol im Spiel.
Besseres Sicherheitsgefühl
Den Zahlen zufolge passiert inzwischen jeder dritte Fall von Vandalismus im Zeitraum zwischen 2 und 6 Uhr, außerdem 40 Prozent der sogenannten Rohheitsdelikte. Nach den Worten von Roland Gradl, Einsatzleiter bei der Polizeiinspektion Fürth, ist es das gemeinsame Ziel von Stadt und Polizei, „das Sicherheitsgefühl in der Innenstadt deutlich zu erhöhen“. Die Sperrzeitverlängerung sei dafür eine „tragende Säule“.
Allerdings wird es auch Ausnahmen geben. Gegen Gebühr können Gaststätten in Einzelfällen, zum Beispiel bei Hochzeitsfeiern, aber auch dauerhaft längere Öffnungszeiten beantragen. „Wir wollen mit diesen Genehmigungen jedoch sehr zurückhaltend sein“, kündigt Ordnungsreferent Christoph Maier an.
Jeder Antrag müsse gut begründet werden. Als Entscheidungshilfe werde ein Kriterienkatalog dienen, den seine Behörde noch erarbeiten will. Darin werde auch die Frage nach der Lärmbelastung für die Anwohner eine Rolle spielen. „Wir wollen keinesfalls, dass der Eindruck entsteht“, so Maier, „die Genehmigungen würden willkürlich ausgesprochen.“
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