Fürth: Tauziehen um historischen Lokschuppen vor Gericht
6.5.2016, 16:00 UhrDer im Jahr 1860 erbaute Lokschuppen auf der Brachfläche beim U-Bahnhof Stadtgrenze ist nicht gerade eine Schönheit. Trotzdem steht er unter Denkmalschutz: Er ist das älteste Baudenkmal der Fürther Eisenbahngeschichte und vermutlich der älteste noch stehende Lokschuppen in ganz Deutschland. Allein der historische Wert als ein Zeugnis der Industriekultur ist bereits ein Kriterium des Denkmalschutzes.
Bis zum Jahr 2015 gehörte das 37 000 Quadratmeter große Gelände mitsamt dem Lokschuppen der Deutschen Bahn bzw. der einstigen Bahn-Tochter Aurelis. Der Lokschuppen verfiel zusehends, das Dach ist kaputt, renoviert oder instandgesetzt wurde nichts. 2015 verkaufte Aurelis das Gelände an das Fürther Immobilienunternehmen P & P. Nun klagt Aurelis gegen die Stadt Fürth auf Erlaubnis zum Abriss des Lokschuppens. Die Stadt allerdings weigert sich, diese zu erteilen.
Bei der Verhandlung vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach tat sich für die Vorsitzende Richterin Sonja Kroh vor allem die Frage auf, warum Aurelis jetzt noch ein Interesse an einem Abriss habe, wo es doch gar nicht mehr Eigentümer des Geländes ist?
Niemand vor Gericht erschienen
Fest steht: Wie von den FN berichtet, will P & P die Brache zwischen Jakobinenstaße und Stadtgrenze bebauen und sehr wahrscheinlich in einen Gewerbepark mit Büros und Forschungsstätten verwandeln. Was P & P mit dem Lokschuppen vorhat, ob es ihn abreißen oder renovieren und zu einem anderen Zweck umnutzen möchte, konnte die Richterin zu ihrem eigenen Leidwesen am Mittwoch noch nicht klären: Von P & P war niemand vor Gericht erschienen.
Gegenüber den FN hatte P&P-Chef Michael Peter allerdings vor einiger Zeit gesagt, er könne sich vorstellen, den Lokschuppen in das Gesamtkonzept zu integrieren, etwa als Raum für Gastronomie. Auch der Richterin lag dieser Zeitungsartikel vor, der die Frage noch verschärfte, warum Aurelis denn nun auf einen Abriss dränge.
Die Antwort: Zwar gab der Aurelis-Anwalt an, den Kaufvertrag mit P & P nur in Teilen zu kennen, er ließ aber durchblicken, dass Aurelis eine Nachzahlung von P & P zu erwarten habe, sollte es die Grundstücke ohne den Lokschuppen an den neuen Eigentümer übergeben können.
Drei Monate Zeit
Das Gericht verzichtete darauf, eine Entscheidung zu fällen, bis einige Fragen geklärt sind. Zum maroden Zustand des Lokschuppens meinte die Richterin: Es obliege – unabhängig vom Denkmalcharakter – jedem Eigentümer, für den baulichen Zustand seines Eigentums zu sorgen, also zum Beispiel Dach und Fenster instandzuhalten. Seit den 90er Jahren sei aber nichts mehr für den Erhalt des Lokschuppens getan worden.
Die Stadt Fürth solle nun – in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege – berechnen, was es Aurelis gekostet hätte, den Verfall zu verhindern. Je höher diese Summe ist, sagt Fürths Rechtsreferent Christoph Maier, desto geringer ist die Chance für Aurelis, die Erlaubnis zum Abriss zu bekommen. Für ihre Berechnungen hat die Stadt drei Monate Zeit. Dann wird man weitersehen, ob Aurelis die Klage aufrechterhält.
Bleibt die Frage: Sind durch den Prozess die Chancen zum Erhalt des Lokschuppens gestiegen? Fürths Stadtheimatpflegerin Karin Jungkunz sprach zumindest von einem Teilsieg und fügte hinzu: „Ich bin sehr optimistisch.“ Im Rathaus ist man nach wie vor der Meinung, dass sich ein sanierter Lokschuppen, gewerblich genutzt, bestens in die geplante Nutzung der Brachfläche einfügen könnte.
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