Fürther Kino-Bauherr verhandelt noch
18.9.2013, 12:15 UhrDie Frage ist nur, wann. „Es schaut gut aus, in Bälde kann es losgehen“, versicherte Ach gestern auf erneute Nachfrage der FN zum wiederholten Male. Auf einen Zeitpunkt will sich der langjährige Betreiber des City-Kinocenters an der Rudolf-Breitscheid-Straße aber partout nicht mehr festlegen lassen, nachdem er frühere, für viele sehr vollmundig klingende Ankündigungen nicht hatte einhalten können.
So war Ach noch im Mai davon ausgegangen, dass er in seinem futuristisch anmutenden Komplex auf dem früheren Bahngelände bereits zum Weihnachtsfest 2013 die ersten Filme zeigen kann. Mitte Juli durften sich dann alle bestätigt fühlen, die das für ein bisschen zu optimistisch hielten: Wegen diverser Verzögerungen, teilte Ach auf Anfrage unserer Zeitung mit, werde es nichts mit der fröhlichen Fürther Kino-Weihnacht. Eher fasse man nun Fasching 2014 ins Auge...
Ob es bis dahin klappt, auch dazu will der Kino-Macher sich nicht mehr äußern. Legt man Achs eigene Aussage zugrunde, das Gebäude sei in sechs bis sieben Monaten fertigzustellen, könnte freilich selbst das langsam eng werden — zumal die passende Baufirma erst noch gefunden werden muss. Drei Bewerber kommen laut Ach in Betracht, die Entscheidung, wer den Zuschlag erhält, falle demnächst.
WM im Blick
Er selbst muss aufs Tempo drücken, denn eines steht für ihn felsenfest: Mit der im Juni 2014 beginnenden Fußball-WM darf der Kinostart nicht kollidieren, denn das wäre denkbar schlecht fürs so wichtige Auftaktgeschäft.
Zu klären ist vor Baubeginn zudem: Wann eigentlich entfernt die Deutsche Bahn — wie von Unternehmenschef Rüdiger Grube bei einem Fürth-Besuch höchstpersönlich versprochen — das hässliche Dach der angrenzenden Laderampe? Er warte diesbezüglich auf Nachricht der Bahn, habe aber noch kein Sterbenswörtchen gehört, erklärt Ach.
All das, unterstreicht der städtische Wirtschaftsreferent Horst Müller, bringe das Projekt jedoch nicht ins Wanken. Täglich stehe sein Haus in Kontakt mit dem Bauherren, Müller ist guter Dinge — und klärt ein Missverständnis auf: Alfred Ach sei laut Vertrag mit der Stadt, von der er das Grundstück erworben hat, nicht etwa binnen eines halben Jahres nach dem Kauf dazu verpflichtet, mit dem Bau zu beginnen. Die Frist laufe vielmehr seit Erteilung der Baugenehmigung durch die Kommune — also seit Mitte des Jahres. Nach Ablauf fiele das Gelände zurück an die Kommune.
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