Fürther Lärmstreit: Neue Sperrzeiten für den Waagplatz

23.6.2016, 06:00 Uhr
Fürther Lärmstreit: Neue Sperrzeiten für den Waagplatz

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Weil auch am Waagplatz Kläger wohnen, überträgt die Stadtverwaltung die anwohnerfreundlicheren Regelungen, die sie bereits im März – nach dem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) – für beklagte Lokale in der Gustavstraße festgelegt hatEine Stadtratsmehrheit hat dem Vorhaben am Mittwoch zugestimmt.

Der Schritt war seit längerem zu erwarten – er ist jetzt allerdings auch von Interesse für die Münchner Richter, die über eine Klage zum Grafflmarkt entscheiden müssen. Wie berichtet, wird der VGH bestimmen, wie lang Gäste morgen Abend vor den Kneipen am Waagplatz feiern dürfen. Die Stadtspitze rechnet damit, dass die Entscheidung heute fällt. Das Gericht, so Oberbürgermeister Thomas Jung, habe gebeten, über das Ergebnis der Stadtratssitzung informiert zu werden.

Zum Hintergrund: Die Münchner Richter sind als höhere Instanz für die Anwohnerklage zum Grafflmarkt zuständig, nachdem die Kommune ein Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren wollte. Dieses hatte den Wirten von Panolio und Irish Cottage vorgegeben, an diesem Freitag um 22 Uhr zum Normalbetrieb zurückzukehren. Um 23 Uhr sollten sie die Außenbewirtung komplett einstellen. Die Stadt will den Ausschank an diesem Abend innen und außen bis 24 Uhr erlauben.

Der Stadtratsbeschluss betrifft hingegen den Alltagsbetrieb. Rechtsreferent Christoph Maier hatte bereits im März angekündigt, dass für den Waagplatz eine ähnliche Regelung wie in der Gustavstraße erarbeitet wird. Schließlich gehören zwei Anwohner des Platzes zu der Gruppe von Klägern, mit denen die Stadt selbst in einer Mediation zu keinem Kompromiss fand.

Die neuen Außensperrzeiten gelten für Gaststätten, die Freischankflächen zur Waagstraße bzw. zum Waagplatz hin haben, und orientieren sich am Urteil des VGH für die Gustavstraße: Die Richter hielten angesichts des Bebauungsplans der Altstadt, der Anwohner besonders schützt, ein Bewirtungsende im Freien um 23 Uhr nur freitags, samstags und vor Feiertagen für denkbar – unter der Voraussetzung, dass eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet ist.

Raucher im Blick

Neben den Sperrzeiten hat der Stadtrat auch Auflagen für die Wirte analog zu den Vorgaben in der Gustavstraße beschlossen. So werden sie etwa verpflichtet, lärmmindernd auf Raucher einzuwirken, die nach 23 Uhr vor die Tür gehen. Raucher, die den Innenraum verlassen, dürfen keine Getränke mitnehmen und draußen nicht bewirtet werden.

Für Diskussionen sorgte ein Passus, der die Bewirtung von Stehgästen und Passanten untersagte. Ein Bier im Stehen zu trinken, sei doch nicht lauter als im Sitzen, sagte etwa Grünen-Stadtrat Kamran Salimi. Schließlich wurde die Formulierung – zum Unmut der CSU – leicht abgewandelt: Demnach darf nur eine bestimmte Anzahl von Gästen, ob stehend oder sitzend, bedient werden. Gegen die Stimmen der Grünen, die weitere Einschränkungen für Kneipen generell ablehnen, und der CSU wurde der Beschluss gefasst. Um die achtstündige Nachtruhe am Wochenende zu gewährleisten, soll nun die Satzung für den Bauernmarkt geändert werden. Mit dem Aufbau darf dann erst um 7 Uhr (bisher 6.30 Uhr) begonnen werden.

Unterdessen hat ein Wirt der Gustavstraße vor dem Verwaltungsgericht Ansbach eine Niederlage kassiert. Er hatte sich mit einem Eilantrag dagegen gewehrt, dass ihm die Stadt nicht erlaubt, die um 21 Uhr beginnenden Spiele der Fußball-EM auf seiner Außenfläche zu zeigen. Das Gericht hält angesichts des langen Lärmstreits die Abwägung der Kommune für korrekt.

Mit dem Motto "Wir wollen draußen bleiben – auch nach 22 Uhr" haben sich Fürths Jusos schon vor einem Jahr für längere Ausschankzeiten im Freien eingesetzt. Kurz vor dem Grafflmarkt startet der SPD-Nachwuchs erneut eine Briefaktion.

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