Fürther Stadtbild: Kommune darf nicht, wie sie will

3.11.2013, 07:00 Uhr
Fürther Stadtbild: Kommune darf nicht, wie sie will

© Hans-Joachim Winckler

Das Haus könnte ein Schmuckstück sein, doch zurzeit sieht der „Goldene Schwan“ am Grünen Markt reichlich verkümmert aus. Seit Jahren steht das ehemalige Gasthaus leer. „Das ist ein Schandfleck ohne Gleichen“, schrieb eine entsetzte Leserin: „Zertrümmerte Fensterscheiben, eingetretene Tür, die Stufen voller Taubenkot – einfach heruntergekommen und verwahrlost.“ Und das mitten auf dem Grünen Markt mit seinen liebevoll restaurierten Häusern. Sie könne nicht nachvollziehen, dass die Stadt, die sonst schon einschreite, wenn Büsche zu weit in die Straße ragen, offenbar nichts dagegen unternehme, dass ein Haus, ein denkmalgeschütztes noch dazu, „so verrottet“.

Handlungsspielraum für die Stadt begrenzt

Joachim Krauße, städtischer Baureferent, muss ein wenig widersprechen: Die Stadt schaue beim Verfall des Denkmals nicht untätig zu – aber der Handlungsspielraum sei begrenzt, wenn Gebäude heruntergekommen wirken. Schon seit Jahren stehe man in Kontakt mit der Eigentümerin des Goldenen Schwans, sagt Krauße, „wir fragen nach, ob sich etwas tut, machen Vorschläge, und wenn wir einen Interessenten kennen, schicken wir ihn hin“. Einige Anfragen habe es in der Vergangenheit gegeben – doch zum Kaufvertrag kam es nie. Krauße kann nur mutmaßen, woran das liegt: Die Kosten, die mit einer Sanierung verbunden sind, sind nicht ohne.

„Eine Modernisierung erzwingen können wir nicht“, stellt der Referent klar. Dass ein Gebäude wenig einladend aussieht, „gibt noch keine Handhabe“. Die Stadtverwaltung könne nur eingreifen, wenn die Sicherheit gefährdet ist – etwa bei losen Dachziegeln— oder wenn bei einem denkmalgeschützten Objekt „weitere Schäden“ und somit der Verlust des Denkmalwerts zu befürchten sind. Ein undichtes Dach fällt in diese Kategorie — ebenso wie die von der Leserin beobachteten eingeschlagenen Fenster. Darauf werde die Stadt reagieren, kündigt Krauße an. Eigentümer können angewiesen werden, ein Baudenkmal vor Nässe zu schützen, sagt er — doch ob sie neue Scheiben einsetzen oder einfach Holzbretter vor die Fenster nageln, darauf habe man keinen Einfluss.

Fürther Stadtbild: Kommune darf nicht, wie sie will

© Hans-Joachim Winckler

Wie kann es sein, fragte sich ein anderer Leser, dass die Stadt dieses Auto in der Flößaustraße Woche für Woche einfach stehen ließ: einen Renault Twingo, ohne Nummernschild, mit zerbrochenen Scheiben, „die Scherben eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer“.

Mittlerweile ist das Auto entfernt und verschrottet: Zuschauen muss die Stadtverwaltung in so einem Fall nämlich nicht. Sobald sie Kenntnis von so einem Auto haben, reagieren sie, versichern Manfred Kirsch und Felix Rauh vom Tiefbauamt.

Und sie reagieren oft: Im vergangenen Jahr haben 800 Autos im Stadtgebiet, die ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund geparkt waren, den „Roten Punkt“ bekommen. Der Aufkleber signalisiert dem Besitzer, dass sein Wagen nach 48 Stunden abgeschleppt werden kann. Regelmäßig haben es die Behörden dabei mit Gebrauchtwagenhändlern zu tun, die dann ein Katz-und-Maus-Spiel beginnen und den Wagen kurzerhand umparken...

Tatsächlich entfernt wurden im vergangenen Jahr 75 Autos. 23 davon wurden verschrottet, 45 ausgelöst, sieben versteigert. „Wir würden mehr Fahrzeuge abschleppen“, sagt Kirsch, wenn die Stadt eine größere „Verwahrfläche“ hätte: Dort werden Autos, die noch einen Wert haben, abgestellt, während die anderen gleich zum Verschrotten gebracht werden. Etwa 15 Wagen passen auf den Verwahrplatz. Wird ein Besitzer ausfindig gemacht, muss er die Abschleppkosten und eine Art Stellplatzmiete bezahlen.

Ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund

Doch oft führt die Suche nach dem Halter in eine Sackgasse. Dass jemand sein Auto loswerden möchte, kann laut Kirsch verschiedenste Gründe haben: Das reiche vom Kriminellen, der flüchtete, über den Bürger, der sich wegen Steuerschulden abgesetzt hat, bis hin zu Autokäufern aus dem Ausland, die ihren alten Wagen einfach am Straßenrand stehen lassen. „Auf 90 Prozent der Kosten, die wir mit dem Entfernen haben, bleiben wir sitzen“, sagt Kirsch. Fahrgestellnummern beispielsweise helfen nicht weiter, wenn der ermittelte Halter behauptet, den Wagen kürzlich ohne Vertrag, per Handschlag an einen Fremden verkauft zu haben.



Doch immer wieder wird auch Geld in die Stadtkasse gespült: Mitunter sind Autos auf dem Verwahrplatz, die noch einige Tausend Euro wert sind — aktuell unter anderem ein BMW Z4. Werden sie binnen zwei Monaten nicht abgeholt, versteigert das Tiefbauamt sie auf der Internetplattform des Zolls – und das mit Erfolg: Die Autos stoßen dort laut Kirsch auf großes Interesse.

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