Gelber Löwe: Krauße verteidigt Baugenehmigung
24.2.2014, 06:00 UhrRichter Rainer Stumpf entschied sich, seinen Unmut nicht für sich zu behalten, als sich das Verwaltungsgericht am Dienstag zum dritten Mal mit der Kleeblattstube in Fürth befasste: „Das Ganze betrachtet das Gericht als Umgehung seiner Entscheidung“, rügte er die Juristen der Stadt. Er wolle nicht so weit gehen und von einem „Gag“ sprechen, aber, stellte er mit einem gewissen Erstaunen fest, die Stadt Fürth habe doch tatsächlich „denselben Raum wie vorher genommen“, den das Gericht bereits als unzulässig eingestuft hatte, und unter verschärften Auflagen erneut genehmigt.
Den neuen Anlauf, betont nun Baureferent Joachim Krauße auf FN-Nachfrage, habe Fürth keineswegs „in Missachtung des Gerichts und des ersten Urteils“ unternommen. Man habe vielmehr auf dessen Entscheidung reagieren und die Bedenken der Richter mit Hilfe schärferer Auflagen ausräumen wollen.
Zwei Argumente hatten diese im Frühjahr gegen den zusätzlichen Gastraum im Obergeschoss vorgebracht, in den die Wirte schon viel Geld gesteckt hatten: Bei einer Erweiterung um 33 Quadratmeter, fast ein Drittel der vorherigen Betriebsfläche, könne man nicht von einer „geringfügigen Erweiterung“ sprechen, wie sie der Bebauungsplan zulässt. Zum anderen teilten die Richter die Befürchtung des Klägers, eines Anwohners, dass der Raum zusätzliche Gäste, also auch mehr Raucher und mehr Lärm in die Gustavstraße bringen würde.
Laut Krauße wollte die Stadt ausloten, „was geringfügig ist“ – auch im Blick auf künftige Fälle, in denen Gaststätten möglicherweise um eine Erweiterung bitten. Aber auch den zweiten Kritikpunkt des Gerichts habe man ernst genommen: „Wir haben die Nutzung nur für geschlossene Veranstaltungen erlaubt und auf ein gesondertes Rauchermanagement bestanden.“ Gäste der Kleeblattstube sollten demnach zum Rauchen in den Hinterhof gehen.
Den Richtern ist das nicht genug, zumal sie Zweifel hegen, dass sich die Auflagen kontrollieren lassen. Sie machten nun keinen Hehl daraus, dass ihnen das Handeln der Stadt angesichts des seit langem brodelnden Lärmkonflikts in der Gustavstraße unsensibel vorkommt. Wie könne man da über eine Erweiterung nachdenken, fragten sie.
Zeitpunkt denkbar ungünstig
Der Zeitpunkt der ursprünglichen Baugenehmigung erscheint zumindest im Rückblick denkbar ungünstig: Im August 2012 hatte der Streit in der Straße seinen ersten Höhepunkt erreicht; die Stimmung war aufgeheizt, der Anwohner, der angekündigt hatte, seine Rechte auf dem Klageweg geltend zu machen, sah sich öffentlicher Hetze ausgesetzt. Wie bereits Oberbürgermeister Thomas Jung verteidigt aber auch Krauße die Baugenehmigung: „Ich meine, dass eine vorhandene Gaststätte die Möglichkeit haben sollte, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und geringfügig zu erweitern.“ Man habe sich am Bebauungsplan orientiert und versucht, „das möglich zu machen, was aus unserer Sicht für die Nachbarn unschädlich gewesen wäre.“
Krauße verweist darauf, dass die Richter im Fall der Kaffeebohne selbst eine „geringfügige Erweiterung“ des Gastraums um 5,1 Quadratmeter für zulässig erklärt hatten. Auf Nachfrage erklärte ein Gerichtssprecher die Entscheidung so: Bei der Kaffeebohne sei ein bestehender Gastraum vergrößert worden. Beim Gelben Löwen aber habe man eine Wohnung umgebaut, ein Geschoss, das zuvor gastronomisch nicht genutzt wurde: „Das ist eine ganz andere Dimension.“
„Schockstarre“, damit beschreibt Löwen-Wirtin Susanne Dresel ihre Gemütslage zwei Tage nach dem Urteil. Rund 300000 Euro hätten sie und Peter Heßler in den Umbau gesteckt, davon 50000 allein in den Schallschutz, nachdem ihnen die Baugenehmigung der Stadt vorlag. Sie hätten fest mit den Einnahmen durch die Kleeblattstube gerechnet, damit sich die Investition amortisiert. Im ersten Stock haben sie eine neue Küche mit Speiseaufzug gebaut, und die alte im Erdgeschoss für den Ausbau der Damentoilette geopfert. „Die war vorher nicht viel größer als eine Waschmaschine.“ Wie es weitergeht? Dresel weiß es nicht. „Wir müssen erst abwarten, bis die ausführliche Begründung des Urteils vorliegt.“
Etwaige Schadenersatzforderungen an die Stadt, stellt Rechtsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage klar, hätten allenfalls dann Erfolg, wenn sich die Verwaltung bei der Erteilung der Baugenehmigung fahrlässig oder vorsätzlich ihre Amtspflicht verletzt haben sollte.
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