Gericht hat Zweifel an Regeln in der Fürther Gustavstraße

10.7.2013, 15:10 Uhr
Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hegt Zweifel an den geltenden Regeln in der Fürther Gustavstraße.

© Winckler Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hegt Zweifel an den geltenden Regeln in der Fürther Gustavstraße.

Wie berichtet, geht Gustavstraßen-Anwohner Marcel Schwalme gegen die Stadt Fürth vor, weil er sich vom Kneipenlärm gestört fühlt. Nachdem sich vor einigen Wochen bereits eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts mit der Zahl und der Lautstärke der Festivitäten befasst hatte, die in der Altstadt über die Bühne gehen, stand am Mittwoch die Geräuschkulisse im Mittelpunkt, die etwa die Freischankflächen der Kneipen oder auch rauchende Gäste verursachen.

Auch im Vorfeld des Fürth Festivals klagte Marcel Schwalme per Eilverfahren mit Gleichgesinnten gegen die städtische Genehmigung für das Festival. In diesem Fall entschied das Gericht Ansbach für das Fürth Festival allerdings mit der Auflage, dass die Live-Musik an zwei Bühnenstandorten früher enden muss.

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