Grafflmarkt: Neue Hoffnung - und neue Eilanträge
26.8.2016, 06:00 UhrNach einem Anwohner vom Waagplatz haben jetzt auch zwei Hausbesitzer aus der Gustavstraße Eilanträge beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Sie hoffen, dass das Gericht auch in ihrem Fall einschreitet und den verdichteten Außenausschank um 22 Uhr beendet – genehmigt hat ihn die Stadt bis 24 Uhr.
Der Ausgang ist offen, doch zu optimistisch dürfen sie nicht sein: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte vor dem Herbst-Grafflmarkt 2015 die 24-Uhr-Regelung für die Gustavstraße akzeptiert. Er würdigte, dass die Stadt dort die Zahl der Veranstaltungen reduziert und sich um mehr Schutz für die Anwohner bemüht habe. Die Lärmbelastung am Waagplatz dagegen hatte sich in derselben Zeit nicht wesentlich verändert. Die Richter halten sie übers Jahr gesehen für zu hoch – und gaben jüngst wie schon im Frühjahr dem klagenden Anwohner Recht. Die Kneipen „Irish Cottage“ und „Panolio“ müssen damit am 16. September zusätzliche Sitzplätze um 22 Uhr abbauen und zum Normalbetrieb (außen bis 23 Uhr) zurückkehren.
Der Altstadtverein hätte seinen Ausschank und das Musikprogramm ebenfalls bis 22 Uhr beenden müssen. Die Mitglieder wollten das nicht hinnehmen und sagten die Teilnahme am Grafflmarkt daraufhin ab. Beim Juni-Grafflmarkt hatten sie sich über die 22-Uhr-Schlusszeit hinweggesetzt und länger ausgeschenkt. Von der Stadt wurden sie dafür mit einem Zwangsgeld bestraft.
Oberbürgermeister Thomas Jung zeigt Verständnis für die Entscheidung, sich unter diesen Umständen nicht mehr zu beteiligen. Ein Gespräch mit der Vereinsspitze sei sehr harmonisch verlaufen: „Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, dass hier wieder Bedingungen herrschen, bei denen der Verein mitmachen kann.“
Hoffnung macht der Stadtspitze, dass der VGH im Juni deutlich machte, dass man über einen längeren Ausschank nachdenken könne, wenn sich auch am Waagplatz die ganzjährige Lärmbelastung reduziere.
Dies will die Stadt mit verschiedenen Maßnahmen erreichen: So wird das Griechenfest dauerhaft in den Rathaushof verlagert, wo es heuer schon stattfand. Auch beim Fürth-Festival wird keine Bühne mehr am Waagplatz stehen. Sie wird – wie heuer schon praktiziert – zum Königsplatz verlegt.
Außerdem wurde die 22/23-Uhr-Regelung aus der Gustavstraße übertragen: Die Freischankflächen dürfen nur noch freitags und samstags bis 23 Uhr genutzt werden. Um auch am Wochenende eine achtstündige Nachtruhe zu gewährleisten, dürfen Landwirte ihre Waren für den Bauernmarkt am Samstag erst um 7 Uhr anliefern.
Mit diesen Schritten hofft der OB, wieder großzügigere Regelungen für den Grafflmarkt erreichen und dem Altstadtverein „die Rückkehr ermöglichen“ zu können. In der Gustavstraße und am Waagplatz seien die beiden Grafflmarkt-Freitage im Jahr künftig die einzigen Veranstaltungstage, in denen man bis in den späten Abend feiere. Jung: „Das sind weniger Veranstaltungstage, als jetzt die Anwohner der Vorortkirchweihen in Stadeln oder Fürberg aushalten werden.“
Die Musikbühne entfällt diesmal ersatzlos. Sollte sich der Altstadtverein künftig wieder beteiligen, möchte die Stadtverwaltung als Vertragspartner der Musiker auftreten – um selbst sicherzustellen, dass das Ende in Zukunft pünktlich gewährleistet ist. Überschreitungen möchte man nicht noch einmal erleben, sagt Ordnungsamtsleiter Hans-Peter Kürzdörfer.
Schließlich wolle man den Grafflmarkt in der gewohnten Form bewahren – das Gericht soll die Kommune also als zuverlässig erleben. Im Altstadtverein, der weiterhin die Bands auswählen würde, zeigt man sich offen für eine solche Regelung. „Wir werden uns sicher einig“, sagt der stellvertretende Vorsitzende Gert Pieper-Sieben auf FN-Nachfrage.
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