Grüner Baum: Gericht wendet Baustopp ab
25.4.2018, 19:50 UhrNach über vier Jahren Leerstand soll die Tradtionsgaststätte bald zu neuem Leben erwachen. Mit der Baugenehmigung der Stadt jedoch hat der Besitzer eines Hauses in der Nachbarschaft seine Probleme. Er klagt dagegen. Bevor die Richter – ein Termin steht noch nicht fest – eine Entscheidung darüber treffen, ob die Baugenehmigung in dieser Form rechtens ist, wollte der Mann vorab einen einstweiligen Baustopp erreichen – vergeblich.
Oberbürgermeister Thomas Jung nennt das ein "erfreuliches Ergebnis". Das Verwaltungsgericht spreche der Gaststätte mit ihrer "mittlerweile über 390-jährigen Geschichte vollen Bestandsschutz zu", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Die Richter hätten herausgestellt, dass die Gastraumfläche nach der Sanierung sogar um 20 Quadratmeter abnimmt und die Stadt "mit verbindlichen Auflagen zum Lärmschutz sogar Verbesserungen für die Anwohner" getroffen habe.
Das Verwaltungsgericht nahm am Mittwoch trotz FN-Anfrage noch keine Stellung zur eigenen Entscheidung. Der Grund: Man wisse nicht, ob der Beschluss schon allen Beteiligten zugegangen sei, und wolle nichts vorwegnehmen. Im Rathaus hat man damit kein Problem. Nach Jungs Worten ist die Eilentscheidung mit Blick auf die Zukunft der Gustavstraße "als lebendiger Treffpunkt der Gastlichkeit" von überragender Bedeutung. "Es freut mich besonders auch für den engagierten Investor und die künftigen Wirte", sagt der OB und weiter: "Eine Kommentierung des Klägerverhaltens unterbleibt ausdrücklich."
Allerdings wirft die Klage eine nicht ganz unwichtige Frage auf: Stimmt es, dass die Baugenehmigung dem Grünen Baum tägliche Öffnungszeiten bis 3 Uhr nachts erlaubt? Das wäre eine Stunde länger als die in der Altstadt geltende Sperrzeit – und womöglich ein triftiger Grund zu klagen. Fürths Rechtsreferent Mathias Kreitinger winkt ab. Zwar habe ein Gutachten, das der Genehmigung zugrunde liegt, tatsächlich nächtlichen Lärm bis 3 Uhr untersucht, das sei aber nicht entscheidend für die Öffnungszeiten. Diese werden von der noch ausstehenden Gaststättenbetriebserlaubnis für den Grünen Baum geregelt. "Länger als 2 Uhr ist nicht drin."
Sitzplätze der "Kaffeebohne" im Fokus
Nachdem der Antrag des Klägers abgelehnt wurde, sieht Kreitinger dem Hauptverfahren gelassen entgegen. "Die Entscheidung sagt zunächst zwar nur aus, dass kein Baustopp verhängt wird. Aufgrund der eingehenden und eindeutigen Begründung des Gerichts bin ich aber sehr zuversichtlich, dass auch die eigentliche Klage in der Hauptsache abgewiesen wird und die Zukunft des Grünen Baums gesichert ist."(
Auf eine endgültige Entscheidung muss die Stadt auch in einem anderen Streitfall warten: in Sachen "Kaffeebohne". Hier wollen Kläger erreichen, dass das Rathaus den Wirt verpflichtet, die Sitzplätze im Freien von derzeit 83 auf 60 zu reduzieren – diese Grenze sei in der Baugenehmigung aus dem Jahr 1996 festgeschrieben. Nach einer Verhandlung im Februar hat das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage abgewiesen, doch damit geben sich die Kläger nicht zufrieden. Sie wollen nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Berufung gehen.
Das Ansbacher Gericht hatte Kreitinger zufolge argumentiert, dass nicht die Baugenehmigung entscheidend für einen Anspruch auf ein Einschreiten der Stadt ist. Es müsste vielmehr eine "unzumutbare Beeinträchtigung" aufgrund der Lärmsituation vorliegen. Dies sei nicht der Fall, sagt Kreitinger: Der Lärmgrenzwert werde auch bei 83 Plätzen eingehalten.
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