Gustavstraße: 22-Uhr-Regelung nur für manche Kneipen?

12.3.2016, 11:26 Uhr
In diesem Sommer könnten manche Wirte der Gustavstraße ihre Gäste länger im Freien bewirten als die Konkurrenz ein paar Meter weiter.

© Hans-Joachim Winckler In diesem Sommer könnten manche Wirte der Gustavstraße ihre Gäste länger im Freien bewirten als die Konkurrenz ein paar Meter weiter.

Diesen Vorschlag wird die Stadtspitze dem Stadtrat in der Sitzung am Mittwoch unterbreiten. Wie berichtet, hat das Rechtsreferat in den vergangenen Wochen überlegt, wie das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) umgesetzt werden soll. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat.

Dem Rathaus schwebt für die Gustavstraße folgende Lösung vor: Um Anwohnern - wie vom Gericht vorgegeben - eine achtstündige Nachtruhe zu sichern, müssen die Freischankflächen der Kneipen, gegen die Kläger gerichtlich vorgegangen sind, von Montag bis Donnerstag um 22 Uhr geräumt sein.

Gustavstraße: 22-Uhr-Regelung nur für manche Kneipen?

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Betroffen sind: Bar, Grüner Baum, Pfeifndurla, Goldener Reiter, Kaffeebohne, Gelber Löwe, Café Maxx und der Nachfolger von Wein & Meer. Am Wochenende will die Stadt eine Ausnahmeregelung nutzen, die die Richter für denkbar halten, weil die meisten Menschen am folgenden Tag länger schlafen können: Freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen sollen die betroffenen Wirte die Gäste bis 23 Uhr bewirten können.

Für die nicht-beklagten Lokale in anderen Teilen der Gustavstraße soll dagegen - ebenso wie für die Kneipen am Grünen Markt - alles beim Alten bleiben, während für den Waagplatz, wo zwei Anwohner ebenfalls für mehr Ruhe kämpfen, voraussichtlich "eine ähnliche Regelung" wie in der Gustavstraße erarbeitet wird, wie Rechtsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage sagte.

Die uneinheitliche Regelung dürfte für viele überraschend kommen - allerdings agierte die Stadt Fürth bei Gerichtsentscheidungen zu Grafflmärkten ähnlich und beschränkte Einschnitte auf bestimmte Kneipen. Auch diesmal würde die Stadtspitze also eine Art Ungleichbehandlung in Kauf nehmen, um Gästen zumindest in manchen Teilen der Altstadt zu ermöglichen, auch unter der Woche länger draußen zu sitzen. Kommt es dort zu Beschwerden, werde der individuelle Fall geprüft, heißt es in der Beschlussvorlage für den Mittwoch.

Es sei freilich "ein unschöner Zustand", so Maier, wenn nicht für alle dieselben Regeln gelten: "Für den Wirt ist es reiner Zufall, ob er neben einem gelassenen Bürger wohnt oder neben einem, den der Lärm stört." Aber die Lösung entspreche letztlich der Handreichung, die das bayerische Wirtschaftsministerium den Kommunen vor einiger Zeit zum Thema Außensperrzeit gegeben hat: Demnach können Kommunen die Außenbewirtung dort länger genehmigen, wo es keine Beschwerden gibt. Maier erinnert an das Beispiel München: Dort machen manche Kneipen draußen erst um 24 Uhr Schluss, wenn die Nachbarn nichts dagegen haben.

Damit die Wirte in der Nachbarschaft der Fürther Kläger zumindest die großzügigere Wochenendregelung behalten können, werden sie künftig "lärmmindernd" auf die Raucher vor ihrer Tür einwirken "und deren Verhalten kontrollieren" müssen. Dazu will die Stadt sie verpflichten, wie es die Richter aufgezeigt haben.

Kontrollen und Messungen

Sie müssen zudem strikt darauf achten, die Bewirtung so rechtzeitig einzustellen, dass der Betrieb der Freischankfläche mit Beginn der Sperrzeit "vollständig beendet und der zurechenbare Straßenverkehr abgewickelt ist". Ob diese Auflagen eingehalten werden, will man "im Rahmen des personell Möglichen stichprobenartig unangekündigt kontrollieren", wie es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat heißt. Wirte, die ihren Pflichten nicht nachkommen, können zunächst mit Bußgeld bestraft werden. Ändert sich nichts, droht ihnen eine Sperrzeitverlängerung oder gar der Verlust der gaststättenrechtlichen Zulassung.

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass eine achtstündige Nachtruhe unter diesen Voraussetzungen möglich ist, und will selbst noch einmal alle Genehmigungen überprüfen, die Gastwirten etwa für die Außenbestuhlung erteilt wurden. Wie 2013 soll eine "Messkampagne" im Sommer Aufschluss darüber geben, ob die nächtlichen Lärmwerte eingehalten werden.

Zugleich will man weiter an den Gesetzgeber appellieren, die Lärmregelungen zu überarbeiten - und an die Wirte sowie die BI "Wir sind die Gustavstraße", die Gäste zu "rechts- und anwohnerfreundlichem Verhalten" anzuhalten und von Protesten gegenüber den Klägern abzusehen.

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