Gustavstraße: Anwohner müssen Fürth Festival ertragen

24.6.2014, 08:39 Uhr
Gustavstraße: Anwohner müssen Fürth Festival ertragen

© Hans Winckler

Ein Jahr ist es schon fast wieder her, dass sich die vier lärmgeplagten Anwohner gegen das Fürth Festival zu Wehr setzten. Ihre Klage scheiterte zunächst: Im Eilverfahren gaben die Richter damals grünes Licht für die Veranstaltung, allerdings mit der Auflage, dass die Musik auf den Bühnen in der Gustavstraße und am Waagplatz um 22 Uhr enden müsse.

Nun, drei Wochen vor der 17. Auflage des beliebten Festivals, wollten die Richter die endgültige Entscheidung in der Sache fällen. Nur auf den ersten Blick ging es um Vergangenes: Das Urteil, soviel war allen Beteiligten klar, würde wohl den Spielraum für künftige Veranstaltungen in Fürth abstecken.

Richter Günter Förster ließ rasch ahnen, dass das Fürth Festival keineswegs in Gefahr ist – ebenso schnell wurde jedoch deutlich, dass die Stadt sich weiter um einen besseren Schutz der Anwohner bemühen muss. Förster und seine beiden Kollegen schlossen sich der Einschätzung des städtischen Rechtsreferenten Christoph Maier an, wonach das Festival eine herausragende Bedeutung für die Kleeblattstadt habe. Für solche ganz besonderen, „sehr seltenen“ Ereignisse – in die Kategorie fallen beispielsweise auch das Nürnberger Bardentreffen, Rock im Park oder das Norisring-Rennen – gelten ungewöhnliche Regeln: Feste Lärmgrenzen gibt es nicht. Anwohner müssten hier „gravierende Nachteile“ in Kauf nehmen, erklärte Förster.

Die Vertreter der Stadt durften also erst einmal aufatmen, hatten doch ihre Lärmmessungen gezeigt, dass beim Fürth Festival in der Altstadt selbst die ohnehin schon großzügigeren Grenzwerte, die das Gesetz bei Veranstaltungen vorsieht, überschritten werden. Bei einem Musik-Festival ließe sich das gar nicht vermeiden, sagte Rechtsreferent Maier, denn zur Live-Musik kommen Massen an Menschen, die sich unterhalten.

Sonderbonus erschöpft

Auf die Frage der Richter, welche Veranstaltung denn noch als „ganz besonders“ einzustufen sei, nannte Maier den Grafflmarkt. Auch das konnte Förster nachvollziehen, machte nun jedoch deutlich, wo seiner Ansicht nach das Problem liegt: Einer Stadt wie Fürth seien durchaus zwei Ausnahme-Veranstaltungen zuzugestehen, bei denen es lauter zugeht als bei anderen Festen. Doch damit sei der Sonderbonus ausgeschöpft. Der Knackpunkt: Alle weiteren Veranstaltungen wie Weinfest, Stadtfest oder Metropolmarathon fallen in eine andere Kategorie, die der nur „seltenen Ereignisse“ – und hier, das ist der Unterschied, habe man sich an Grenzwerte zu halten. Für die Stadt Fürth könnte es hier „prekär“ werden, meint Förster: Denn werden bei den übrigen Veranstaltungen die Grenzwerte nicht eingehalten, hätten Anwohner beste Chancen, gerichtlich dagegen vorzugehen und Einschnitte zu erwirken. „Das Weinfest und das Stadtfest könnten allein schon wegen der Menschen höchst problematisch sein“, warnte Förster.

Zugleich betonte er an die Kläger gewandt, das Gericht habe durchaus den Eindruck, dass sich die Stadtverwaltung um einen besseren Anwohnerschutz bemühe und die Hinweise ernst nehme, die das Verwaltungsgericht bisher gegeben habe. Ab und zu funke dann nur ein Stadtratsbeschluss dazwischen.

Mit viel Geduld versuchte Förster, eine Annäherung zwischen der Stadt und den Anwohnern zu erreichen: Deren Klage wies das Gericht zwar nach zweieinhalbstündiger Verhandlung ab, doch man erwarte, so der Richter, dass die Kommune bei der Genehmigung des diesjährigen Festivals Rücksicht signalisiert. Möglicherweise könne man ja, so sein Vorschlag, die Musik auf den Bühnen der Altstadt ein bisschen leiser machen – ohne die Attraktivität der Veranstaltung zu schmälern. Selbst dann wäre man noch weit von den sonst geltenden Grenzwerten entfernt.

Der Artikel wurde aktualisiert am 24. Juni um 8.39 Uhr.

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