Gustavstraße: Bleibt die Außensperrzeit?
17.11.2017, 11:00 UhrFür den 6. Dezember hat das Verwaltungsgericht Ansbach einen (nicht-öffentlichen) Erörterungstermin angesetzt. Er gibt den Richtern die Chance, Fragen zu klären, die Rechtslage zu skizzieren und womöglich zwischen den Lagern zu vermitteln, bevor es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.
Zur Erinnerung: Es geht um die Frage, ob die Stadt Fürth mit den Sperrzeiten, die sie zur Sommersaison 2016 eingeführt hat, den Anwohnerschutz ausreichend berücksichtigt. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte sie zum Handeln gezwungen. Das Ordnungsreferat verkürzte daraufhin unter der Woche die Außenbewirtung: Sonntags bis donnerstags müssen die beklagten Kneipen in der Gustavstraße und am Waagplatz die Freischankflächen um 22 Uhr (vorher: 23 Uhr) schließen. Freitags und samstags aber hielt man an der 23-Uhr-Außensperrzeit fest – mit dem Argument, dass eine achtstündige Nachtruhe, wie vom VGH verlangt, gegeben sei, weil Anwohner am Wochenende länger schlafen könnten.
Die Kläger warfen ein, dass die Stadt die achtstündige Ruhe mit Lärmmessungen belegen hätte müssen, bevor sie den Ausschank bis 23 Uhr genehmigte; die Kommune führte ihre Messkampagne erst im Laufe des Sommers durch. Im Eilverfahren versuchten die Beschwerdeführer daher, die Wochenend-Regelung zu kippen. Das gelang ihnen jedoch nicht.
Sowohl das Verwaltungsgericht Ansbach als auch der VGH sahen keine Notwendigkeit, sofort einzuschreiten. Endgültig geklärt werden muss die Sache aber noch. Das Gericht wird sich dafür auch die städtischen Lärmmessungen ansehen. Nach Interpretation des Rathauses zeigen sie, dass eine achtstündige Nachtruhe an allen Tagen möglich ist.
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