Gustavstraße: Gerichtsverhandlung wurde abgesagt
4.11.2014, 10:00 UhrGegenwärtig sind gleich zwei Berufungsverfahren zum Gustavstraßen-Konflikt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig: In einem geht es um die Zahl und Dauer der Festivitäten in der Altstadt, im anderen um das Bewirtungsende auf den Freischankflächen.
Ursprünglich sollte sich die von den Richtern angeregte Mediation auf das erste Streitthema konzentrieren. Die Hoffnung der Justiz: Die Stadt Fürth und die Kläger würden im Zuge dieses sogenannten Güterichterverfahrens womöglich zu einem Veranstaltungskonzept finden, mit dem beide Seiten leben können.
Beim Güterichterverfahren entscheiden Richter nicht: Sie agieren vielmehr als Vermittler, die den Streitparteien helfen, sich anzunähern. Das nicht öffentliche Gespräch ist streng vertraulich, über den Ablauf vereinbaren alle Teilnehmer Stillschweigen. Lediglich das Ergebnis - eine Einigung oder ein Scheitern der Mediation - wird dokumentiert und bekanntgegeben.
Von den Mediationsplänen unberührt blieb das zweite Berufungsverfahren zum Thema Sperrzeiten; hier war eine mündliche Verhandlung für den morgigen Mittwoch angesetzt.
Doch beim Mediationsgespräch am 30. September zeigte sich, dass eine Kopplung der Konfliktthemen sinnvoll sein könnte: Sechs Stunden lang hatten damals Vertreter der Stadt unter Moderation zweier Richter mit Vertretern der Klägerseite diskutiert, schon damals sprach man nicht nur über die Zahl und Dauer der Feste, sondern auch über die Frage, wann der Außenausschank enden soll.
Ganzheitliche Lösung angestrebt
Für die Stadt saßen an jenem Tag neben Jung noch Ordnungsamtsleiter Hans-Peter Kürzdörfer sowie Umweltingenieurin Gudrun Lohfink am Verhandlungstisch in München, für die Klägerseite ein Hausbesitzer mit seiner Rechtsanwältin. Zu einem Ergebnis kam man nicht, aber man einigte sich, das Gespräch fortzusetzen. Am 18. Dezember geht es weiter.
Nach dem ersten Treffen bestätigte der Rathauschef ebenso wie der Hausbesitzer, man strebe eine ganzheitliche Lösung an. Über das Gespräch gab es nur knappe Auskünfte: Es sei in sachlicher Atmosphäre verlaufen, so Jung, beide Richter hätten sich größte Mühe gegeben.
Wie sie die Chancen für eine Einigung einschätzen? Auch dazu halten sich die Beteiligten bedeckt. Vom OB war am Montag nur soviel zu erfahren: „Man setzt nichts fort, wenn man nicht einen Sinn darin sehen würde.“
Sollte die Mediation indes scheitern, werden beide Berufungsverfahren den üblichen Weg gehen: Mündliche Verhandlungen werden anberaumt - und irgendwann urteilen Richter.
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