Gustavstraße in Fürth: Alle Augen richten sich auf München
17.9.2014, 13:06 Uhr*Grafflmarkt: Die Kommune hat 15 Wirten genehmigt, beim Grafflmarkt an diesem Freitag ihre Gäste wieder bis 1 Uhr im Freien zu bewirten. Per Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach erreichte jedoch ein früherer Anwohner, dem noch ein Haus im Herzen der Gustavstraße gehört, dass der „Gelbe Löwe“ seinen Außenausschank um 22 Uhr einstellen muss. Inzwischen geht der Kläger auf dieselbe Weise gegen zwei weitere Kneipen in unmittelbarer Nähe vor. Nach Angaben der Stadt liegt dafür aber bislang ebenso wenig eine Entscheidung des Gerichts vor wie für die Eilanträge zweier anderer Anwohner, die erstreiten möchten, dass zwei Gaststätten am Waagplatz am Freitag die Bewirtung ebenfalls früher einstellen.
Folgendes Szenario wäre möglich: Zehn Wirte dürfen außen bis 1 Uhr ausschenken, während fünf Kollegen drei Stunden früher Schluss machen müssen. Die Stadt wehrt sich gegen den Beschluss aus Ansbach. Im Fürther Rathaus ist man der Meinung, dass der Grafflmarkt und der lange Ausschank eine über Jahrzehnte gewachsene Einheit bilden und gemeinsam – so wie das Fürth Festival – zu den „sehr seltenen Ereignissen“ im städtischen Veranstaltungskalender zählen, bei denen ein gelockerter Anwohnerschutz gilt. Nun hofft die Stadtspitze, dass die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof in München, dieser Argumentation folgt. Heute, morgen oder spätestens am Freitag müssen die Richter entscheiden.
*Protest: FürFreitag, 22 Uhr, haben Fürther eine Protestaktion anberaumt: „Für unsere Freiheit, entscheiden zu dürfen, wann und wo wir Traditionen pflegen“, heißt es in dem Aufruf. Vor dem „Gelben Löwen“ sollen Kerzen angezündet, fünf Minuten soll geschwiegen werden. Dann wolle man gemeinsam „außerhalb der Bannmeile“ weiterfeiern.
*Bebauungsplan: Am Mittwoch will der städtische Bauausschuss darüber diskutieren, den seit 1988 für die Altstadt geltenden Bebauungsplan zu ändern. Am Status des Mischgebiets aus Wohnen, Gastronomie und Gewerbe wolle man zwar nicht rütteln, wohl aber an der damaligen „Zielsetzung“: nicht noch weitere Kneipen zuzulassen. „Das entspricht nicht mehr der heutigen Realität“, sagt Oberbürgermeister Thomas Jung: „Damals musste man die Menschen schützen, heute sehe ich eine Bedrohung für die Gaststätten.“ Mit einem geänderten Bebauungsplan hätten es Gastronomen künftig beispielsweise leichter, ihre Kneipen umzubauen oder zu erweitern.
*Mediation: Am 30. September werden sich Vertreter der Stadt sowie der Beschwerdeführer der Anwohner in München treffen. Mithilfe eines vermittelnden Richters will man sich annähern – etwa im Streit um Zahl und Dauer der Feste in der Gustavstraße. Die jüngste Eskalation – die Klage gegen den Grafflmarkt-Ausschank, aber auch die geplante Änderung des Bebauungsplans – lassen jedoch die Hoffnung auf eine erfolgreiche Mediation schwinden.
*Die Hauptklage: Im Juli 2013 entschied das Verwaltungsgericht Ansbach, die Stadt Fürth habe in der Gustavstraße statt um 23 schon um 22 Uhr für Ruhe auf den Freischankflächen zu sorgen. Das Rathaus ging in Berufung. Am 30. Oktober wird der Verwaltungsgerichtshof in München darüber entscheiden. Dieses Urteil, betont Fürths Rathauschef Thomas Jung gerne, könne Auswirkung auf ganz Bayern haben. Jung baut darauf, dass sich die nächste Instanz weniger am VG Ansbach orientiert, sondern mehr am VG Regensburg. Dort hatten die Richter eine Klage auf ein Bewirtungsende im Freien um 22 Uhr abgewiesen. 23 Uhr sei – auch aufgrund des geänderten Freizeitverhaltens vieler Menschen – zumutbar.
*Die Politik: Im Streit um die Sperrzeit baut Fürth vor allem auf eine politische Lösung. Analog zur Bayerischen Biergartenverordnung sollte der Freistaat zunächst per Gesetz eine mögliche Bewirtung auf Freischankflächen bis 23 Uhr festlegen. Der Bayerische Städtetag unterstützte diesen Vorstoß. Wie berichtet, scheiterte der Anlauf im Landtag. Nachdem der CSU-Abgeordnete Otto Hünnerkopf im Juli die Gustavstraße persönlich in Augenschein genommen hat, will OB Jung aber einen Sinneswandel bei den Parlamentariern ausgemacht haben, was die gültigen strikten Lärmgrenzwerte betrifft. Im bayerischen Wirtschaftsministerium bleibt man dennoch hart: In einem Schreiben vom 7. Juli an den klagenden Ex-Anwohner steht zum Thema 23 Uhr: „Aus fachlicher Hinsicht sehen wir keinen gesetzgeberischen Bedarf.“
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