Gustavstraße: Keine Annäherung in der Lärmdiskussion

6.9.2013, 11:51 Uhr
Gustavstraße: Keine Annäherung in der Lärmdiskussion

© Thomas Scherer

Für die verhärteten Fronten spricht schon die Tatsache, dass sich die Kontrahenten im Gespräch mit OB Thomas Jung, Rechtsreferent Christoph Maier, Ordnungsamtsleiter Hans-Peter Kürzdörfer und Rechtsamtsleiterin Elisabeth Plescher von ihren Anwälten vertreten ließen. Während die klagenden Anwohner auf das Umsetzen des Verwaltungsgerichtsurteils pochen und fordern, zum Sichern der Nachtruhe die Sperrstunde im Freien auf 22 Uhr (derzeit 23 Uhr) festzusetzen oder die Freischankflächen zu reduzieren, stehen die Wirte mit Rückendeckung der Stadt auf dem Standpunkt, dass eine derartige Betriebseinschränkung unzumutbar wäre.

Den „Tod der Gustavstraße und Verlust von 100 Arbeitsplätzen“ befürchtet Jung. Eine Sperrzeitverlängerung würde dem Lebensgefühl der Menschen und der allgemeinen Entwicklung des öffentlichen Lebens widersprechen. Nach der Landtagswahl müsse man das Thema neu anpacken. Mehr Kompromissbereitschaft lässt hingegen Maier erkennen, wenn er meint: „Man könnte über die ein oder andere Streitfrage schon reden, wenn von der Klägerseite ein Signal der Verständigungsbereitschaft käme.“

Dabei denkt der Rechtsreferent an das Einstellen des Flaschenbierverkaufs und das strikte Überwachen der Raucher, damit sie keine Getränke mit ins Freie nehmen und schon gar nicht bewirtet werden. Der Klägerseite wirft Maier vor, ab 22 Uhr eine Überwachungskamera in Betrieb zu nehmen und die Stadt pausenlos mit Beschwerden einzudecken. Das wird von Anwohnerseite jedoch als unzutreffend zurückgewiesen. Eine Überwachungskamera für den Kneipenbetrieb gebe es nicht. Zudem seien die von Maier in Aussicht gestellten Zugeständnisse ohnehin Gesetzeslage.

Die derzeitige Regelung hält auch Maier für „lebensnäher und sachgerechter“ als eine Sperrzeitverlängerung. Für jede Änderung sei ohnehin das Votum des Stadtrats erforderlich. Darauf wollen sich die Kläger aber nicht einlassen. Sie bereiten nun einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht vor, die Stadt zur umgehenden Umsetzung des Urteils aufzufordern. Die gesundheitlichen Belastungen durch den nächtlichen Lärm seien inzwischen so stark, dass von einer normalen Lebenssituation in der Gustavstraße keine Rede mehr sein könne.
 

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