Gustavstraße: Klageschrift liegt vor

16.12.2012, 09:00 Uhr
Gustavstraße: Klageschrift liegt vor

© Distler

Ausgearbeitet hat die Klageschrift Kerstin Sabine Kreitinger, Anwältin von Gustavstraßen-Anwohner Marcel Schwalme. Sie will der Stadt bis nächsten Freitag ein letztes Mal Gelegenheit geben, auf den Protest einzugehen. Parallel dazu übt der Anwalt eines weiteren Anwohners mit einer Beschwerde bei der Regierung von Mittelfranken Druck aus.

Wie ausführlich berichtet, schwelt seit rund drei Jahren zwischen einigen Anwohnern und Gastronomen ein Streit um vermeintliche oder tatsächliche Ruhestörungen rund um den Kneipenbetrieb in der Gustavstraße.

Trotz Zugeständnissen – so dürfen die Wirte im Freien nur noch bis 23 Uhr ausschenken – ist es nach Meinung der Anwohnergruppe zu laut. Unter anderem kritisieren sie die Zahl der Feste sowie die Lautstärke bei Live-Musik. Zudem werfen sie der Stadt nicht nur fehlende Unterstützung und mangelnde Transparenz vor, sondern auch, dass man den Kneipen zu viele Sitzplätze im Freien genehmigt habe. Das Vertrauen in die Verwaltung sei längst dahin, sagt einer der Anwohner.

Anwältin Kreitinger betont, der Klageentwurf ziele nicht darauf ab, bestimmte Feste wie Weinfest oder Fürth Festival aus dem Terminkalender zu streichen, es gehe vielmehr um die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte; zudem werde die Stadt aufgefordert, über Anwohneranträge von Mai 2012 neu zu entscheiden. So könnte ihr zufolge die Kommune beispielsweise die Zahl der Tage mit Festen und Veranstaltungen für die Gustavstraße einschränken und prüfen, die Sperrzeit im Freien von 23 Uhr nach vorne zu verlegen.

Fürths Rechtsreferent Christoph Maier bestätigte auf FN-Anfrage, dass der Klageentwurf eingegangen ist. Nach seinen Worten liegen bereits seit Wochen zwei weitere juristische Fälle mit Bezug zur Gustavstraße vor. Zum einen hat Marcel Schwalme Strafanzeige wegen „Körperverletzung durch Unterlassung“ erstattet – zwar „gegen unbekannt“, so Maier, der Verdacht falle aber natürlich auf die Stadtverwaltung, „weil wir ja angeblich nichts unternehmen, um ihn vor Lärm zu schützen“. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft den Fall.

Zum anderen klagt Schwalme gegen die Stadt Fürth vor dem Verwaltungsgericht, weil sie der Gastwirtschaft Gelber Löwe genehmigt hat, im ersten Stock des Gebäudes eine Küche einzurichten.

Den nun vorliegenden Klageentwurf nennt Maier den „angekündigten großen Rundumschlag“. Überraschend sei für ihn lediglich der Zeitpunkt, denn: Seit Herbst misst die Stadt auf Drängen des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit im Abstand von einigen Wochen den Geräuschpegel in der Gustavstraße. Um einen Jahreslauf abzudecken, werden die Messungen bis zum Sommer fortgesetzt. Doch nun greift Schwalme den Ergebnissen vor.

Maier kündigt an, nächste Woche „zum einen oder anderen Punkt“ des Klageentwurfs Stellung nehmen zu wollen. Abschließend könne aber nur der Stadtrat darüber entscheiden, wie die Kommune reagieren wird. Weil die Zeit nicht ausreiche, das Thema für die nächste Sitzung am kommenden Mittwoch vorzubereiten, könne es erst im Januar behandelt werden. So lange müssten sich die Beschwerdeführer gedulden, meint Maier.

Er sehe jedoch in Sachen Gustavstraße „keinen Raum für tiefgreifende Änderungen“. Auch Rathauschef Thomas Jung hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass mit den letzten vom Stadtrat beschlossenen Zugeständnissen für ihn das Ende der Fahnenstange erreicht ist und weiterreichende Forderungen vor Gericht erstritten werden müssten.
 

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