Gustavstraße: Mess-Ergebnisse lassen Stadtrat hoffen

24.11.2016, 11:52 Uhr
Gustavstraße: Mess-Ergebnisse lassen Stadtrat hoffen

© Hans-Joachim Winckler

Eine achtstündige Nachtruhe ist nicht nur am Wochenende, sondern auch unter der Woche gegeben: Zu diesem Ergebnis kommt das Fürther Ordnungsreferat, das freilich damit rechnen muss, dass die Kläger die Untersuchung anzweifeln werden.

Es sei daher viel Arbeitszeit in die Auswertung geflossen, sagte Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung, als er jüngst zusammen mit Rechtsreferent Mathias Kreitinger die Analyse vorstellte: „Wir wissen, wir können vor den höchsten bayerischen Gerichten nicht etwas abgeben, das schlampig ist.“ Auch um Transparenz hat sich die Stadt bemüht: Ein 16-seitiger Bericht, der, ergänzt um einen 90 Seiten dicken Anhang, erklärt, was genau gemessen wurde und wie die Immissionsexpertin der Stadt die Resultate bewertet, ist für jedermann abrufbar auf der Internetseite der Stadt Fürth (www.fuerth.de).

Das Verwaltungsgericht Ansbach wird sich im neuen Jahr mit den Messergebnissen beschäftigen. Erst dann wird klar sein, ob die Auswertung vor Gericht Bestand hat. Im Stadtrat aber weckt das Dokument bereits Freude – und große Erwartungen: „Man kann es fast schon als Meilenstein, als Trendwende in dem Streit sehen“, sagte SPD-Fraktionschef Sepp Körbl am Mittwoch. Die Analyse, hofft er, „ist die Grundlage, um zur Normalität zurückzukehren“.

„Normal“ sei es nämlich nicht, dass Gäste im Sommer bereits um 22 Uhr die Freischankflächen verlassen müssten. Dass eine achtstündige Nachtruhe (von 23 bis 7 Uhr) auch unter der Woche nachgewiesen werden konnte, lasse die Hoffnung zu, so Körbl, auch an Wochentagen wieder die Außenbewirtung bis 23 Uhr zu erlauben, wenn einmal der Bebauungsplan für die Altstadt geändert sei. Eine solche Datensammlung sei als Grundlage „längst überfällig“ gewesen, gab Grünen-Stadtrat Kamran Salimi zu bedenken. Hätte man die aufwendige Auswertung früher gemacht, „hätte sich vielleicht die eine oder andere Diskussion erledigt“.

Vor Ort beobachtet

Zwar hatte die Kommune bereits im Jahr 2013 von April bis September Messungen durchgeführt, doch damals wurde ausschließlich der Gesamtlärm dokumentiert – und dieser lag nachts regelmäßig über der 45-Dezibel-Marke, die Gerichte als nächtliche Grenze für den Gaststättenlärm betrachten.

Diesmal zeigte die Stadt, dass zu dieser Geräuschkulisse verschiedene Lärmquellen beitragen. Die Herausforderung sei es, daraus Erkenntnisse über den Gaststättenlärm zu ziehen, sagte Kreitinger. Umweltingenieurin Gudrun Lohfink nahm eine spezielle Software sowie Audio-Aufzeichnungen zur Hilfe. Anhand der Tonaufnahmen ließ sich belegen, dass immer wieder Hundegebell und starker Regen die Pegel nach oben trieben. Zudem hat Lohfink an einem Freitag – bei bestem Ausgehwetter, wie es heißt – von 20 bis 2:18 Uhr das Treiben in der Gustavstraße beobachtet, um Geräusche besser einordnen zu können.

Darüber hinaus werden in dem Bericht, den Lohfink mit ihrem Kollegen Markus Benke erstellte, auch mehrere Kontrollen beschrieben, die städtische Mitarbeiter, darunter auch Ordnungsamtsleiter Hans-Peter Kürzdörfer, in der Gustavstraße durchführten. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Freischankflächen in der Regel pünktlich geräumt sind.

Auf dieser Grundlage, so Kreitinger, wolle die Stadt die Wochenend-Regelung behalten. Eine Rückkehr zur 23-Uhr-Außensperrzeit auch unter der Woche aber sei nach derzeitiger Einschätzung nicht möglich, so lange im Bebauungsplan ein besonderer Schutz der Anwohner vorgesehen ist.

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